Unter Open Access wird der kostenfreie und unbeschränkte Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen im Internet verstanden. Nach der Definition der Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen gewähren Urheber*innen und Rechteinhaber*innen allen Nutzer*innen das unwiderrufliche Recht, wissenschaftliche Dokumente zu lesen, herunterzuladen und zu nutzen. Um eine rechtssichere Nachnutzung zu gewährleisten, müssen die Dokumente mit Lizenzen (z.B. Creative Commons-Lizenzen) versehen werden, die eine Vervielfältigung, Weiterverbreitung und Weiterverwendung regeln.
Mit der Unterzeichnung der Berliner Erklärung unterstützt die Ruhr-Universität Bochum offiziell die wissenschaftspolitische Forderung nach Open Access zu wissenschaftlichen Publikationen. Das Rektorat der RUB hat am 6. März 2013 eine Resolution zur Unterstützung von Open Access verabschiedet.