Allgemeine Hinweise zum Auslandsstudium

Der Lehrstuhl Makroökonomik befürwortet es, wenn Studierende international mobil sind und Erfahrungen an ausländischen Universitäten sammeln möchten. Daher sind wir grundsätzlich gern bereit, im Ausland erbrachte Studienleistungen für das Studium an der RUB anzuerkennen.

In der Vergangenheit kam es öfter zu Problemen, weil Studierende sich erst nach ihrem Auslandsaufenthalt um eine entsprechende Prüfung bemüht hatten. Um solche Probleme zu vermeiden, ist es am Lehrstuhl Makroökonomik im Einklang mit der üblichen Praxis in der Fakultät erforderlich, sich die Anerkennung eines Kurses vor dem Auslandsaufenthalt zusagen zu lassen. Eine Anerkennung ohne eine vor dem Auslandsaufenthalt erhaltene schriftliche Zusage ist nicht möglich. Bitte nehmen Sie daher unbedingt vor Ihrem Auslandsaufenthalt Kontakt mit dem Lehrstuhl auf und richten Ihre Anfragen direkt an Matthias Reccius.

BSc-/MSc

Für Studierende im BSc/MSc ist die Anerkennung von Auslandsleistungen sehr einfach, indem Sie die Leistungen für die dafür im Modulhandbuch vorgesehenen Platzhalter-Module anerkennen lassen. Diese Module heißen Applied Economics I, II & III für BSc-Studierende und Advanced Applied Economics I, II & III für MSc-Studierende. Für diese Module ist keine inhaltliche Prüfung erforderlich. Es wird lediglich geprüft, ob das Niveau dem Niveau unserer Module ungefähr angemessen ist.

Vorgehen

Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt planen und nach Ihrer Rückkehr an einer ausländischen Universität erworbene Leistungen in Ihr Studium an der RUB einbringen wollen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

1. Identifizieren Sie Lehrveranstaltungen an der Gastuniversität und des Lehrstuhls Makroökonomik, die sich inhaltlich ähnlich sein könnten und somit für eine Äquivalenz-Anerkennung in Frage kommen könnten.

2. Besorgen Sie sich Kursbeschreibungen der Kurse im Ausland und vergleichen Sie sie mit den Kursbeschreibungen des Makro-Lehrstuhls der RUB. Gute Chancen für eine Anerkennung bestehen, wenn die verwendete Literatur übereinstimmt und wenigstens 50% der behandelten Themen übereinstimmen.

3. Laden Sie sich das Anerkennungsformular herunter und füllen Sie es aus, bevor Sie dies mit den anderen Unterlagen zur Prüfung abgeben.

4. Für ERASMUS-Studierende: Organisieren Sie sich bitte ebenfalls das Dokument des International Office zur Listung der beabsichtigten Module. Dieses soll genauso wie das Anerkennungsformular zuvor ausgefüllt sein.

Sie finden das Anerkennungsformular hier

5. Schicken Sie das Anerkennungsformular mit den Kursbeschreibungen an matthias.reccius@ruhr-uni-bochum.de oder geben Sie die Unterlagen in Papierform im Sekretariat des Lehrstuhls ab.

6. Der Lehrstuhl prüft den Antrag umgehend und teilt Ihnen das Ergebnis per Email mit. Wenn Ihnen eine Anerkennung zugesagt wird, können Sie sich am Lehrstuhl das von Prof. Roos unterschriebene Anerkennungsformular wieder abholen. Bewahren Sie das Anerkennungsformular bis zu Ihrer Rückkehr aus dem Ausland auf.

7. Nach Ihrer Rückkehr besorgen Sie sich bitte das Formular zur Anerkennung von Auslandsleistungen vom Prüfungsamt der Fakultät und füllen es aus.

8. Kommen Sie mit diesem Formular, einem offiziellen Leistungsnachweis der Gastuniversität (z.B. Transcript) und dem von Prof. Roos unterschriebenen Anerkennungsformular in die Sprechstunde.


Wichtige Hinweise zur Anerkennung