FUNDARE-PREIS

Stiftungen werden in Deutschland immer wichtiger. Der Staat zieht sich angesichts knapper Kassen aus vielen Bereichen des Gemeinswohls zurück. Stiftungen treten an seine Stelle. Technologische, kulturelle und medizinische Umwälzungen werden oft von Stiftern gefördert, die bei der Setzung des Stiftungszwecks nicht auf demokratische Mehrheiten angewiesen sind und daher oft auf völlig neue Ideen setzen können. Viele Stifter haben große Vermögen erworben und wollen der Gemeinschaft, die ihnen den Erwerb des Vermögens ermöglicht hat, etwas zurückgeben.

Um das Stiftungswesen auch in seiner wissenschaftlichen Erforschung zu fördern, hat der Verein "Fundare e.V. - Gemeinnütziger Verein zur Förderung des Stiftungswesens", der seit einigen Jahren die größte deutsche Veranstaltung zum Stiftungsrecht in Bochum ausrichtet, den FUNDARE-Preis gestiftet und mit jährlich 2.000,-- € dotiert. Der Preis soll herausragende Leistungen bei der Erforschung des Stiftungswesens in seiner ganzen Breite auszeichnen. Er ist nicht auf das Stiftungsrecht beschränkt. Auch anderen Fächern angehörende, z. B. historische, philosophische, soziologische und wirtschaftswissenschaftliche Arbeiten zu den Themen Schenken und Stiften können prämiert werden.

Der FUNDARE-Preis wurde erstmals im Rahmen der Fakultätsfeier der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum am 21.1.2011 verliehen.


  • Preisträger 2011
    Der FUNDARE-Preis 2011 wurde zu gleichen Teilen an Dr. Jonas Arnhold und an Dr. Matthias Gantenbrink verliehen. In der Arbeit von Arnhold geht es um die Rolle des Testamentsvollstreckers bei der Gründung und Verwaltung der Stiftung. Gantenbrink befasst sich mit der behördlichen Aufhebung und Zusammenführung von Stiftungen. Die Arbeiten der Preisträger, beide jeweils Dissertationen am hiesigen Lehrstuhl, tragen entscheidend zur Lösung strittiger Fragen, zur Aufhellung von Unklarheiten und damit insgesamt zur rechtlichen Stabilität von Stiftungen bei.