An der Ruhr-Universität entwickelte man früher als an anderen Hochschulen ein Bewusstsein für die Notwendigkeit der Gleichstellung von Mann und Frau. 1986 richtete die RUB als erste deutsche Hochschule das Amt der Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragten ein.

Die Ruhr-Universität hat ein umfassendes Gleichstellungskonzept erarbeitet. Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte der RUB mit dem Gleichstellungsbüro sowie dezentrale Gleichstellungsbeauftragte in Fakultäten/wissenschaftlichen Einrichtungen/Betriebseinheiten begleiten und überwachen den Prozess der Umsetzung des Gleichstellungsauftrages. MitarbeiterInnen in Technik und Verwaltung sind auch in der Gleichstellungskommission der RUB vertreten.

Alles Wissenswerte über Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten und die rechtlichen Grundlagen finden Sie auf den Chancengleichheitsportal der RUB.