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FachvortrÄGE

des Vereins "Hereditare - Wissenschaftliche Gesellschaft für Erbrecht e.V."

 

 

Expertenvortrag im Wintersemester 2018/19

Neunter Vortrag im Rahmen der Vortragsreihe

Am 7. Dezember 2018 fand der Expertenvortrag des Vereins "Hereditare - Wissenschaftliche Gesellschaft für Erbrecht e.V." im Wintersemester 2018/19 statt. Herr Rechtsanwalt Dr. Roland M. Bäcker referierte zum Thema "An der Schnittstelle von Erbrecht und Gesellschaftsrecht".

Herr Dr. Bäcker ist Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht in Hagen und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts.

Sowohl für Gesellschafter als auch für die beratenden Anwälte und Notare stellt die Planung der Unternehmensnachfolge eine besondere Herausforderung dar. Dabei spielen neben den erbrechtlichen Regelungen auch diejenigen des Gesellschaftsrechts eine Rolle. Um dem Mandantenwunsch einer interessengerechten Weiterführung des Unternehmens nach dem Tod eines Gesellschafters bestmöglich gerecht zu werden und Haftungsrisiken vorzubeugen, sind nicht nur die Gestaltungsmöglichkeiten im Gesellschaftsvertrag, sondern eine Vielzahl weiterer Aspekte im Blick zu behalten.

 

 

Expertenvortrag im Wintersemester 2017/18

Achter Vortrag im Rahmen der Vortragsreihe

Im Rahmen der Semestervorträge des Vereins Hereditare - Wissenschaftliche Gesellschaft für Erbrecht e.V. referierte am Freitag, 15. Dezember 2017, 18.00 Uhr, Hörsal HGC 50, Herr Dr. Thomas Fleischer, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, 7. Zivilsenat, zum Thema "Verjährung im Erbrecht".

Die Verjährung erbrechtlicher Ansprüche wurde durch die Erbrechtsreform 2010 novelliert. Mit Aufhebung der früheren Sonderverjährung von 30 Jahren aus § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB gilt nunmehr die Regelverjährung nach §§ 195, 199 BGB, obgleich sich das Erbrecht spezielle Regelungen vorbehalten hat, welche nicht nur den zeitlichen Umfang der Verjährung, sondern auch ihren Beginn betreffen. Die Verzahnung allgemeiner und spezieller Verjährungsvorschriften stellt Wissenschaftler und Praktiker vor besondere Herausforderungen.

 

 

Expertenvortrag im Sommersemester 2017

Siebter Vortrag im Rahmen der Vortragsreihe

Im Rahmen der Semestervorträge des Vereins Hereditare - Wissenschaftliche Gesellschaft für Erbrecht e.V. referierte am Freitag, 7. Juli 2017, 18.00 Uhr, Hörsaal HGC 10, Frau Ute Gerlach-Worch, Vorsitzende Richterin am OLG Hamm, zum Thema "Auskunftsansprüche im Erb- und Pflichtteilsrecht". Dem Vortrag folgte ein reger Meinungsaustausch mit Fragen und Berichten zu praxisrelevanten Fällen.

In der Praxis hängt die wirksame Geltendmachung und Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche oftmals entscheidend von Informationen ab, auf die weniger der Anspruchsteller, wohl aber der Anspruchsgegner Zugriff hat, der die Auskunft oft verweigert, die Kenntnis bestreitet oder unvollständige Angaben macht. Damit erbrechtliche Ansprüche faktisch nicht ins Leere laufen, gewährt das Gesetz erbrechtliche Auskunftsansprüche, die - soweit sie nicht vollständig sind und daher keinen umfassenden Schutz gewähren - von allgemeinen Auskunftsansprüchen ergänzt werden.

 

 

Expertenvortrag im Sommersemester 2016

Sechster Vortrag im Rahmen der Vortragsreihe

Frau Dr. Stephanie Herzog, Rechtsanwältin und Schriftleiterin der ErbR, referierte am 8. Juli 2016 über das Thema "Dem Erbrecht geben, was des Erbrechts ist - Vermögensweitergabe außerhalb des Erbrechts und ihre Grenzen".

Die zunehmende Lebenserwartung, die frühe Partizipation und Einarbeitung der nächsten Generation sowie der Wunsch nach Ausschöpfung des Schenkungsteuerfreibetrages als eines von vielen wirtschaftlichen Motiven führen dazu, dass die "Vererbung" vorverlegt wird. Vermehrt greifen die Erblasser in spe auf das lebzeitige Rechtsgeschäft zurück und so der klassischen Vermögensübertragung von Todes wegen vor. Dabei sind drei Fragen differenziert zu betrachten: (1) ob eine lebzeitige Vermögensübertragung wirksam ist, (2) bejahendenfalls wie sie auszugestalten und (3) wie sie mit dem Erbrecht in Einklang zu bringen ist. Das lebzeitige Rechtsgeschäft und die letztwillige Verfügung sind hochkomplexen, teilweise sehr verschiedenen Regelungsmechanismen unterworfen - an den Schnittstellen beider Normbereiche ergeben sich schwierige Rechtsfragen, die für Wissenschaft und Praxis gleichermaßen relevant sind.

 

 

Expertenvortrag im Wintersemester 2015/16

Fünfter Vortrag im Rahmen der Vortragsreihe

Herr Rechtsanwalt Dr. Claus-Henrik Horn referierte am 29. Januar 2016 über das Thema "Erste Erfahrungen mit dem FamFG-Verfahren im Erbrecht".

Bereits vor Inkrafttreten des FamFG erfuhr das Reformgesetz acht Änderungen, an die sich nach Inkrafttreten zum 01.09.2009 zahlreiche weitere Änderungen anschlossen. Der Gesetzgeber suchte unter anderem (1) die seinerzeit lückenhaften Regelungen des FamFG zu einer zusammenhängenden Verfahrensordnung auszubauen, (2) die durch die Verfassung und Rechtsprechung begründeten Verfahrensgrundrechte ausdrücklich zu regeln und (3) das FamFG mit anderen Verfahrensordnungen zwecks Übersichtlichkeit und Rechtsschutz zu koordinieren. Inzwischen sind über sechs Jahre vergangen - ein guter Zeitpunkt für eine Evaluation.

Herr Dr. Claus-Henrik Horn ist Fachanwalt für Erbrecht in der Kanzlei HSHB Partnerschaft mbB, Autor mehrerer Fachbücher und Veröffentlichungen in Fachzeitschriften sowie seit Jahren als Dozent im Bereich des Erbrechts tätig.

Der Vortrag wird im "Jahrbuch für Erbrecht und Schenkungsrecht", Band 7, veröffentlicht.

 

Expertenvortrag im Wintersemester 2012/13

Vierter Vortrag im Rahmen der Vortragsreihe

Herr Richter am BGH Roland Wendt referierte am 25. Januar 2013 im Hörsaal HGC 10 in einem hochinteressanten Vortrag über den "Zusammenhang von Pflichtteilsberechtigung und Pflichtteilsbeeinflussung in der Rechtsprechung des BGH".

Wer von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurde, hat grundsätzlich einen Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser Anspruch kann jedoch noch zusätzlich durch andere Instrumentarien des BGB beeinflusst sein, wie zum Beispiel eine Schenkung oder Beschwerung durch den Erblasser, ohne dass es dabei zu unverhältnismäßigen Einschränkungen für den Pflichtteilsberechtigten kommen darf. Die Bindungswirkung des Pflichtteilsrechts ist häufig Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen, die den Meinungsstreit über den gerechten Ausgleich zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigtem immer wieder neu entfachen.

Herr Roland Wendt ist seit 1999 Richter am Bundesgerichtshof und gehört aktuell dem IV. Zivilrechtssenat an, der zuständig für das Erb- und Versicherungsrecht ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Expertenvortrag im Sommersemester 2012

Dritter Vortrag im Rahmen der Vortragsreihe

Frau Prof. Dr. Renate Schaub referierte am Freitag, 13. Juli 2012, 17.00 Uhr, Ruhr-Universität Bochum, Hörsaal HGC 10, zum Thema "Die EU-Erbrechtsverordnung".

Durch die gestiegene Mobilität der Bürger innerhalb der Europäischen Union sind Erbfälle mit (EU-) Auslandsberührung keine Seltenheit mehr. Gleichwohl existiert im Internationalen Erbrecht der Mitgliedsstaaten bislang ein Nebeneinander unterschiedlichster Regelungen hinsichtlich der gerichtlichen Zuständigkeit und des anwendbaren Sachrechts. Durch die EU-Erbrechtsverordnung, die am 13.3.2012 vom Europäischen Parlament angenommen worden ist, soll nun in diesem Bereich europaweit eine einheitliche Regelung geschaffen werden. Diese stellt Rechtswissenschaft und Praxis gleichermaßen vor neue Herausforderungen.

 

Frau Prof. Dr. Schaub ist Inhaberin des "Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, Handels- und Wirtschaftsrecht" an der Ruhr-Universität Bochum.

Link zur Lehrstuhl-Homepage Frau Prof. Dr. Schaub

 

 

 

 

 

 

 

 

Expertenvortrag im Wintersemester 2011/12

Zweiter Vortrag im Rahmen der Vortragsreihe

Auf Einladung des Vereins "Hereditare - Wissenschaftliche Gesellschaft für Erbrecht e.V." referierte Herr Dr. Thomas Fleischer, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, 7. Zivilsenat, wird über das Thema "Die Pflichtteilsstufenklage in der Praxis".

 

 

 

 

 

 

 

Kurzvita:
Herr Dr. Thomas Fleischer, Jahrgang 1957, war nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum und der Referendarzeit im Bezirk des Landgerichts Essen von 1987 bis 1992 als Rechtsanwalt in Gelsenkirchen niedergelassen. Nach seinem Eintritt in den richterlichen Dienst am 01.12.1992 war er als Richter am Amtsgericht in Oberhausen, Vorsitzender Richter am Landgericht in Duisburg und Richter am Oberlandesgericht in Düsseldorf tätig.
Seit dem 01.10.2009 ist Herr Dr. Fleischer Vorsitzender des u.a. für Rechtsstreitigkeiten aus dem Erbrecht zuständigen 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Der Beitrag wird in Band 2 von "Hereditare - Jahrbuch für Erbrecht und Schenkungsrecht" veröffenlticht.

 

 

Expertenvortrag im Sommersemester 2011

Erster Vortrag im Rahmen der Vortragsreihe

Interessierte Erbrechtswissenschaftler und Erbrechtspraktiker folgten am 6.7.2011 der Einladung des Vereins Hereditare - Wissenschaftliche Gesellschaft für Erbrecht e.V. zu einem Expertenvortrag des Lehrbeauftragten Dr. Andreas Frieser an der Ruhr-Universität Bochum. Unter dem Thema "Vom Beruf unserer Zeit für Gesetzgebung im Erbrecht - Ist unser Erbrecht noch zeitgemäß?" zeigte Dr. Frieser die jüngsten Entwicklungen im deutschen Erbrecht auf und entwickelte für einige aktuelle Streitfragen (u.a. gemeinschaftliches Testament, Pflichtteils(entziehungs)-recht, großes Nachlassgericht) neue Lösungsvorschläge.

Der komplette Vortrag wird im zweiten Band des Jahrbuchs von Hereditare e.V. erscheinen. Der Verein möchte künftig seine Mitglieder und alle anderen Interessenten mindestens einmal im Semester zu einem Fachvortrag einladen.