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4. Bochumer Erbrechtssymposium am 7. Juni 2013

Das 4. Bochumer Erbrechtssymposium fand am 7. Juni 2013, 14.00-19.00 Uhr, im Veranstaltungszentrum der Ruhr-Universität Bochum statt und widmete sich dem Generalthema "Der Dritte im Erbrecht". Namhafte Referenten trugen zu einem der interessantesten Problemkreise des Erbrechts vor.
Da es nach dem Erbfall den Erblasser nicht mehr gibt, wird ein unabhängiger Dritter umso wichtiger, ob es sich nun um Mediation, Schiedsgerichtsbarkeit, die Auseinandersetzung unter Miterben oder die Drittbestimmung im Rahmen des Testaments handelt.

Das 4. Bochumer Erbrechtssymposium bot Gelegenheit zum Austausch über diese stets aktuellen Themen.

 

Programm:

14.00-14.15 Uhr Begrüßung
14.15-15.00 Uhr Der Dritte als Teiler (§ 2048 S. 2, 3 BGB)
Prof. Dr. Eva Inés Obergfell
15.00-15.15 Uhr Diskussion
15.15-16.00 Uhr Stellvertretungsverbot und Bestimmung des Testamentsinhalts durch Dritte (§§ 2064, 2065 BGB und deren Ausnahmen)
Prof. Dr. Gerhard Otte
16.00-16.15 Uhr Diskussion
16.15-16.45 Uhr Kaffeepause
16.45-17.30 Uhr Die Anordnung von Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation in der Verfügung von Todes wegen
Dr. K. Jan Schiffer
17.30-17.45 Uhr Diskussion
17.45-18.30 Uhr Der Pfleger im Erbrecht: Nachlasspfleger und sonstige Pfleger
Dr. Falk Schulz
18.30 -18.45 Uhr Diskussion
18.45-19.00 Uhr Schluss- und Dankesworte (Prof. Dr. Karlheinz Muscheler)