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6. Bochumer Erbrechtssymposium am 12. Juni 2015

Das 6. Bochumer Erbrechtssymposium fand am 12. Juni 2015, 14.00-19.00 Uhr, im Veranstaltungszentrum der Ruhr-Universität Bochum statt und widmete sich dem Generalthema "Erbrecht in Prozess und Verfahren".

Bereits das Inkrafttreten des FamFG löste eine Vielzahl von theoretisch und praktisch bedeutsamen Fragen aus - eine Entwicklung, an die mit der Einführung der Europäischen Erbrechtsverordnung angeknüpft wird. Neben europäischen Implikationen hält schon das nationale erbrechtliche Verfahrens- und Prozessrecht zahlreiche aktuelle Rechtsfragen bereit, in die namhafte Referenten einführten. Das Symposium bot Gelegenheit zum Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis, um sich auf künftige Entwicklungen vorzubereiten.

Eine anwaltliche Fortbildungsbescheinigung gemäß § 15 FAO wird erteilt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Programm:

14.00-14.15 Uhr Begrüßung
14.15-15.00 Uhr Erbschein und Europäisches Nachlasszeugnis im Verfahren und in ihren Wirkungen
Prof. Dr. Ludwig Kroiß
15.00-15.15 Uhr Diskussion
15.15-16.00 Uhr Erbschleicherei unter besonderer Berücksichtigung verfahrensrechtlicher Besonderheiten
Prof. Dr. Andreas Frieser
16.00-16.15 Uhr Diskussion
16.15-16.45 Uhr Kaffeepause
16.45-17.30 Uhr Testamentsauslegung im gerichtlichen Verfahren
Dr. Claus-Henrik Horn
17.30-17.45 Uhr Diskussion
17.45-18.30 Uhr Erbauseinandersetzungsklage
Dominik Roth
18.30 -18.45 Uhr Diskussion
18.45-19.00 Uhr Schluss- und Dankesworte (Professor Dr. Karlheinz Muscheler)

 

Wir hoffen, Sie im nächsten Jahr wieder begrüßen zu dürfen: