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9. Bochumer Erbrechtssymposium am 8. Juni 2018

Das 9. Bochumer Erbrechtssymposium fand am 8. Juni 2018, 14.00-19.00 Uhr, im Veranstaltungszentrum der Ruhr-Universität Bochum statt.

Das 9. Bochumer Erbrechtssymposium widmete sich dem Generalthema „Langdauernde Bindung im Erbrecht“. Der Erblasser mag daran interessiert sein, sich über den Tod hinaus seines Vermögensbestands und damit der langfristigen Versorgung seiner Angehörigen sicher zu wissen. Der Verwirklichung dieses Ziels dienende erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten wurden – unter Darstellung von praxisrelevanten und aktuellen Rechtsfragen – von namhaften Referenten aus Wissenschaft und Praxis beleuchtet. In den sich an die Vorträge anschließenden Podiumsdiskussionen sowie in den Pausen fand ein lebhafter Gedanken- und Erfahrungsaustausch statt.

Programm:

14.00-14.15 Uhr Begrüßung
Prof. Dr. Karlheinz Muscheler
14.15-15.00 Uhr Die Familienstiftung von Todes wegen
Dr. Markus Schewe
15.00-15.15 Uhr Diskussion
15.15-16.00 Uhr Vor- und Nacherbschaft
Prof. Dr. Christine Osterloh-Konrad
16.00-16.15 Uhr Diskussion
16.15-16.45 Uhr Kaffeepause
16.45-17.30 Uhr Die Dauertestamentsvollstreckung
Prof. Dr. Anatol Dutta
17.30-17.45 Uhr Diskussion
17.45-18.30 Uhr Bindung beim gemeinschaftlichen Testament und beim Erbvertrag, insbesondere bei der Unternehmensnachfolge
Prof. Dr. Katharina Uffmann
18.30 -18.45 Uhr Diskussion
18.45-19.00 Uhr Schluss- und Dankesworte
Prof. Dr. Karlheinz Muscheler

 

 

(Bilder: Nils Althoff)