Die Regelungen beschränken sich nicht auf das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen im Dienst, sondern zeigen darüber hinaus Handlungsoptionen für eine vertrauensvolle, wissenschaftsfördernde und -unterstützende Arbeit auf. Sie wollen die Beschäftigten ermutigen, bei bestehenden Zweifeln bei den benannten Ansprechpartnern nachzufragen, damit diese im Zusammenwirken mit den zuständigen Fachdezernaten einen rechtlich vertretbaren Weg der Realisierung eines Vorhabens finden und aufzeigen können.
Gleichzeitig dienen die Regelungen der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben aus dem Korruptionsbekämpfungsgesetz sowie dem Runderlass des Innenministeriums „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“ vom 20.08.2014, wonach die Universität geeignete Regelungen zur Korruptionsvermeidung zu treffen hat.