Informationen zu Corona

Die zentralen Verordnungen zu Corona sind am 2. Februar weitestgehend weggefallen. Damit sind auch die Corona-Regelungen der Ruhr-Universität ersatzlos gestrichen. Um Ansteckungen zu vermeiden, empfiehlt es sich jedoch, weiterhin auf die bewährten Schutz- und Hygienemaßnahmen zurückzugreifen.

Zum 2. Februar liefen weitestgehend alle Verordnungen aus, die eine Grundlage stellten für die Regelungen der Ruhr-Universität mit Corona-Bezug (Coronaschutzverordnung, Corona-Arbeitsschutzverordnung, Corona-Test-und-Quarantäneverordnung).

Diese Regelungen sind damit aufgehoben, entsprechende Plakatierungen an den Eingangstüren werden entfernt, der Navigationspunkt Corona verschwindet aus den Hauptnavigationen, etwa im zentralen Webauftritt und im Newsportal.

Da COVID-19 weiterhin zu unserem Alltag gehören wird, empfiehlt es sich, weiterhin bewährte Schutzmaßnahmen umzusetzen, um sich und andere vor Corona, Grippe und anderen grippalen Atemwegserkrankungen zu schützen – gerade

  • bei hohem Infektionsgeschehen,
  • in der Heizperiode, der sich Atemwegsinfektionen regelmäßig stark ausbreiten und
  • im Umgang mit besonders schutzbedürftigen Menschen (etwa aufgrund Schwangerschaft, chronischer Krankheit)

Informationen für Beschäftigte

Im Serviceportal finden Beschäftigte und Führungskräfte weiterhin

  • alle Hinweise zu persönlichen Hygienemaßnahmen im Alltag
  • sinnvolle Schutzmaßnahmen bei hohem Infektionsgeschehen
  • dringende Empfehlungen für den Umgang mit (COVID-)Erkrankungen
  • Möglichkeiten, Kolleginnen und Kollegen besonders zu schützen (etwa aufgrund von chronischer Krankheit oder Schwangerschaft)
  • Informationen, in welchen Fällen weiterhin Corona-Tests und Masken zur Verfügung gestellt werden

Zur Seite

(Das Serviceportal steht nur Beschäftigten der RUB innerhalb des Campusnetzwerkes zur Verfügung.)

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