Die Onlinelehre wird mindestens bis zum 14. Februar 2021 die Regel bleiben.
(Stand: 20. Januar 2020)
Im Wintersemester wurde an der RUB zunächst eine Mischung aus Präsenz- und Online-Lehre angeboten. Ab dem 7. Dezember 2020 wurde das ursprünglich angebotene Präsenzangebot deutlich reduziert. Seit dem 16. Dezember 2020 sind Präsenzveranstaltungen und -prüfungen unzulässig.
Ausnahmen gelten für ausgewählte Lehrveranstaltungen mit Praxisanteilen, die auf dem Campus der RUB beziehungsweise in durch diese für Lehrzwecke genutzten Gebäuden stattfinden. Die Genehmigung erfolgt durch durch die jeweilige Fakultät,
Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 14. Februar 2021. Grundlage ist aktuell die Allgemeinverfügung für die Durchführung von Lehr- und Praxisveranstaltungen sowie Prüfungen an den Hochschulen vom 8. Januar 2021.
Detaillierte Informationen zur Lehre im Wintersemester stehen im Serviceportal.