RUB » Analytische Chemie - analytisch-chemisches Grundpraktikum » Versuche » Allgemeines zur Probenanforderung

probenanforderung: 1. Probe

1.ProbeAnforderung einer 1ten Probe

Die Beschriftung der Anforderungskarte und des Messkolbens haben in der nebenstehenden Form zu erfolgen.
Versuchsnummer und Versuchsbezeichnung müssen korrespondieren.

Bei Probenanforderungen, bei denen es nur eine Variante gibt, z.B. V241; Ferrometrie, wird die 3stellige Versuchsnummer eingetragen.
Bei mehreren Varianten, z.B. V251, V252, V253, Argentometrie, werden die beiden ersten Ziffern eingetragen und das 3. Feld bleibt leer. Die Variante wird durch Angabe der 3ten Stelle in der Analysenausgabe festgelegt.

Sollten Sie mit den 4 möglichen Analysen aus der 1ten Probe nicht auskommen, besteht die Möglichkeit, eine Nachprobe zu bestellen. Dabei dürfen Sie noch keine Ergebnisabgabe für diesen Versuch gemacht haben.