RUB » Analytische Chemie - analytisch-chemisches Grundpraktikum » Sicherheit im Praktikum

Sicherheit im praktikum

Für Arbeiten in chemischen Laboratorien sind viele Richtlinien und Verordnungen erlassen worden. Durch diese Richtlinien und Verordnungen sind wir als Bürger in Deutschland lange von schweren Chemieunfällen verschont worden. Wenn heute ein Unfall passiert, ist es immer eine "Katastrophe". Für viele Menschen ist Chemie unheimlich und deshalb vom "Bösen".

Sie sollen später in Ihrem Leben mit Gefahrstoffen umgehen. Den Umgang mit Gefahrstoffen sollen Sie erlernen und das unter Berücksichtigung von sicherem Arbeiten.

Für das sichere Arbeiten dienen Gefährdungsbeurteilungen,die Laborordnung und die Unterweisung durch die betreuenden Saalassistenten. Die Unterweisung und die Kenntnisnahme der Laborordnung bestätigen Sie durch eine Unterschrift vor Beginn des Praktikums.

Die Gefährdungsbeurteilung für das analytisch-chemische Praktikum finden Sie hier.