Allgemeine Informationen zum Schwerpunktbereich 3 finden Sie in unserem Informationsblatt und auf den Seiten der Leiterin des Schwerpunktbereichs, Frau Prof. Dr. Renate Schaub

Der Schwerpunktbereich 3 bot bislang die Möglichkeit, über den Erwerb der Schwerpunktbereichsprüfung hinaus einen Qualifikationsnachweis im Unternehmensrecht zu erwerben, mit dem Studierende des Schwerpunktbereichs über das Pflichtfachprogramm hinausgehende Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet belegen können, um ihre späteren Bewerbungschancen bei Unternehmen und Wirtschaftsrechtskanzleien in diesem praxisrelevanten Bereich zu erhöhen.

Die Erteilung dieses Intensivkurszertifikats „Unternehmensrecht“ setzt voraus, dass neben zwei Vorlesungsabschlussklausuren und dem Examensseminar (Schwerpunktbereichsprüfung) drei weitere Klausuren (Zusatzklausuren) aus dem Vorlesungsprogramm erfolgreich absolviert werden.

Bitte beachten Sie, dass das Intensivkurszertifikat „Unternehmensrecht“ letztmalig im WS 2026/27 erworben werden kann.
Möchten  Sie noch Leistungen anerkennen lassen, stellen Sie bitte sicher, dass Sie Ihre Zusatzqualifikationen spätestens im WS 2026/2027 erbringen.

Sie können uns gerne kontaktieren, sobald Sie alle Leistungen in Ihrem ToR verbucht habe, dann stellen wir Ihnen das Zertifikat aus.