Lehrangebot

Kompaktlehrprogramm
"Energiewirtschaft"

Wintersemester 2018/19


interdisziplinär

international

zukunftssicher

berufsfeldbezogen


Hintergrund und Konzeption


Energie ist Leben (Genesis 1,3) und das Interesse an ihr ist "so allgemein wie das Interesse am täglichen Brot" (BVerfGE 91, 186, 206). Ihre sichere, preisgünstige und umweltverträgliche Verfügbarkeit ist existenzielle Voraussetzung für das Funktionieren moderner Gesellschaften. Das Ruhrgebiet und mit ihm das Land Nordrhein-Westfalen blicken auf eine lange Geschichte als "Energieland Nr. 1" zurück und hier sind nach wie vor zahlreiche zukunftsfähige Energieunternehmen, vielfach auch international, tätig.


Die Energiewirtschaft unterliegt seit Jahren grundstürzenden Wandlungen: Nach der Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte und Einführung ihrer staatlichen "Regulierung" im Zuge der EU-Binnenmarktpolitik geht es gegenwärtig vor allem um die Bewältigung der "Energiewende" oder auch der "Dekarbonisierung" in Deutschland und Europa. Neue und weitere Herausforderungen stellen sich mit der gleichfalls voranschreitenden "Digitalisierung" der Energieversorgung. Die Fülle neuer Herausforderungen hat ganz neue Berufsfelder (z.B. Energiehandel, Energieberatung, Contracting, Messwesen u.v.a.m.) entstehen lassen – auch deshalb nimmt der seit jeher ausgeprägte Bedarf an Akademikern mit (Zusatz-)Kompetenz im Energiebereich ständig zu. Nachgefragt wird in aller Regel die Fähigkeit zum vernetzten Denken und zur fachübergreifenden Zusammenarbeit über den Tellerrand des eigenen Studienfachs hinaus. Schließlich liegen die Sachfragen regelmäßig im hochkomplexen Spannungsfeld von Recht, Technik, Ökonomie und nationaler wie internationaler Politik.


Das Kompaktlehrprogramm beinhaltet im Schwerpunkt die Grundlagen der "Querschnittsmaterie" Energierecht, mithin seine Bezüge zum Völker-, Europa-, Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie zum allgemeinen Zivil-, zum Kartell- und zum Gesellschaftsrecht – unter Beachtung auch des an der Ruhr seit jeher und im Übrigen weiterhin relevanten Bergrechts. Insofern vermittelt es neben Spezial- vor allem Zusatzkenntnisse in einer Reihe prüfungs- bzw. examensrelevanter Fächer nicht nur im rechtswissenschaftlichen Studium.
Mit zusätzlichen energieökonomischen und energietechnischen Lehrangeboten werden zudem die interdisziplinären Verbindungslinien aufgezeigt. Das Programm richtet sich an Studierende aller Fakultäten, vornehmlich solche der Rechts-, Wirtschafts-, Ingenieur-, Geo- und Politikwissenschaften, und bietet mit dem Erwerb des Zertifikats "Energiewirtschaft" eine attraktive Gelegenheit zur Zusatzqualifikation.

Teilnahme & Leistungsnachweise


Das Kompaktlehrprogramm setzt sich aus einem Pflicht- und einem Wahlteil zusammen.

Der Pflichtteil besteht aus den Veranstaltungen

  • Energierecht und
  • Bergrecht und untertägige Nutzungen

 

Der Wahlbereich folgt dem interdisziplinären Ansatz des Kompaktlehrprogramms und besteht aus den Bereichen:

  • Energiepolitik / Wettbewerbspolitik/-theorie
  • Energiewirtschaft / Ressourcenökonomik
  • Energietechnik
  • Ausgewählte Probleme des Energierechts und der Energiewirtschaft
  • Kartellrecht
  • Umweltrecht
  • Planungsrecht
  • Immissionsschutz- und Emissionshandelsrecht
  • sonstigen Veranstaltungen mit eindeutig energiewirtschaftlichem Bezug (auf Antrag)

 

Der Erwerb des Zertifikats setzt

  • die erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussklausur „Energierecht“ im Wintersemester oder die Teilnahme am Seminar „Aktuelle Entwicklungen des Berg- und Energierechts“ im Sommersemester sowie
  • den regelmäßigen Besuch der Vorlesung „Bergrecht und untertägige Nutzungen" (Blockveranstaltung im Sommersemester) voraus.
  • Weiterhin sind zwei schriftliche Leistungsnachweise aus den angebotenen Wahlveranstaltungen zu erbringen.

 

Hier besteht die Möglichkeit sich bereits im Rahmen des Hauptstudiums erworbene Leistungen anrechnen zu lassen, oder die Möglichkeit zu nutzen einmal über „den Tellerrand“ des eigenen Faches hinauszublicken. Der Lehrstuhl für Energiesysteme und Energiewirtschaft bietet im Rahmen des interdisziplinären Ansatzes explizit auch Nicht-Ingenieuren die Möglichkeit, ihre neuerworbenen Fähigkeiten im Rahmen einer angepassten Abschlussklausur unter Beweis zu stellen.


Alle besuchten Veranstaltungen und Prüfungsleistungen  werden im Zertifikat – auf Wunsch mit oder ohne Noten - ausgewiesen.
Auf Antrag kann auch eine thematisch verwandte sonstige Seminar- oder Abschlussarbeit aus anderen Veranstaltungen der Juristischen Fakultät, der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft oder der Fakultät für Maschinenbau (nicht: BSc.-Seminararbeit) auf dem Zertifikat ausgewiesen werden.

Das Energierecht bildet – deutschlandweit einmalig – einen Bestandteil des Schwerpunktbereichs 5 "Wirtschaftsverwaltung, Umwelt & Infrastruktur" an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität. Zu Beginn eines jeden Jahres besteht insofern die Möglichkeit, eine Examensseminararbeit im Berg- und Energierecht anzufertigen. Die Vorlesung zum Energierecht ist überdies Bestandteil der MSc.-Studiengänge "Master in Economics / Management" an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft.

 

 


Hinweise zur Anmeldung


Die Teilnahme am Kompaktlehrprogramm setzt zunächst eine Anmeldung beim IBE voraus.

> Zum Kompaktlehrprogramm anmelden <

Des Weiteren kann zusätzlich eine Anmeldung zu den einzelnen Veranstaltungen erforderlich sein.

Die Anmeldung für die Klausuren hat gegenüber dem IBE per Email an Katrin Schlegel bis zum 01.01.2019 stattzufinden. Ist der angestrebte Leistungsnachweis zugleich Bestandteil des jeweiligen Hauptstudiums, haben die Studierenden für eine fristgemäße Anmeldung beim zuständigen Prüfungsamt selbst Sorge zu tragen.

Veranstaltungen im Wintersemester 2018/19

 

Energierecht, 9 bzw. 16 CP

Typ Veranstaltung (Dozent) Zeit Ort
Vorlesung Energierecht Fr. 08-10 BS 2/02
 

(Prof. Dr. Johann-Christian Pielow)

  Blue Square (Bochumer Innenstadt)

 

Einführung in die Energiewirtschaft und das Energiewirtschaftsrecht, 5 ECTS

Typ Veranstaltung (Dozent) Zeit Ort
Vorlesung Einführung in die
Energiewirtschaft und das
Energiewirtschaftsrecht
Di.: 14-16
BS 2/02
  (Dr. Sven-Joachim Otto) Start: 09.10.2018 Blue Square (Bochumer Innenstadt)
 

Termine:

1. Vorlesung: Dienstag, 09.10.2018; 14-16 Uhr

2. Vorlesung: Dienstag, 30.10.2018, 14-16 Uhr

3. Vorlesung: Dienstag, 27.11.2018, 14-16 Uhr

4. Vorlesung: Dienstag, 18.12.2018, 14-16 Uhr

5. Vorlesung: Dienstag, 08.01.2019, 14-16 Uhr
 
6. Vorlesung: Dienstag, 15.01.2019, 14-16 Uhr

   

Zur Veranstaltung: Die Vorlesung befasst sich nach einem Überblick über das Energiewirtschaftsrecht mit dem System der Regulierung der Netzentgelte, Energienetzkonzessionen, dem Energievertragsrecht und der aktuellen Situation der Energieerzeugung.

Zur Person: Dr. Sven-Joachim Otto ist Partner bei PWC Legal in Düsseldorf und Kurator des Instituts für Berg- und Energierecht.

 

Ausgewählte Probleme der Energiewirtschaft und des Energiewirtschaftsrechts, 5 ECTS

Typ Veranstaltung (Dozent) Zeit Ort
Seminar Seminarmodul Di.: 14-16
 
  (Dr. Sven-Joachim Otto) Start: 09.10.2018  
 

Termine:

Vorbesprechung am Di, 09.10.2018

 

BS 2/02

Blue Square (Bochumer Innenstadt)

 

Vorträge am 22.01.2019

 

IBE, BF 4.43

Bochumer Fenster (Bochumer Innenstadt)

Die Vorbesprechung und Vergabe der Seminarthemen erfolgt am 09.10. im Rahmen der ersten Vorlesung „Einführung in die Energiewirtschaft und das Energiewirtschaftsrecht“ um 14 Uhr, BS2/02.

 

Veranstaltungen im Sommersemester 2018

1. Recht der öffentlichen Versorgung (Law of Public Utilities) (060105 / 074110) – Prof. Dr. Joh.-Christian Pielow Fr. 8.30 - 10 Uhr; Raum GBCF 04/411

Beginn: 13.04.2018

 

2. Ausgewählte Fragen des Energierechts und der Energiewirtschaft (SS 18) – Dr. Sven-Joachim Otto – Raum BS 2/02

1. Vorlesung am Di, 24.04.18, 14-16 Uhr
2. Vorlesung am Di, 08.05.18, 14-16 Uhr
3. Vorlesung am Di, 29.05.18, 14-16 Uhr
4. Vorlesung am Di, 05.06.18, 14-16 Uhr
5. Vorlesung am Di, 12.06.18, 14-16 Uhr 14-17:30 Uhr
6. Vorlesung am Di, 19.06.18, 14-16 Uhr


Klausur am 26.06.18 (Raum und Uhrzeit werden noch bekannt gegeben)
Vorträge am 03.07.18, 13:30-16 Uhr, Seminarraum des Instituts für Berg- und Energierecht, BF 4.43

Zur Veranstaltung: Die Vorlesung befasst sich nach einem Überblick über das Energiewirtschaftsrecht mit dem System der Regulierung der Netzentgelte, Energienetzkonzessionen, dem Energievertragsrecht und der aktuellen Situation der Energieerzeugung.

Zur Person: Dr. Sven-Joachim Otto ist Partner bei PWC Legal in Düsseldorf und Kurator des Instituts für Berg- und Energierecht. Dr. Jörg Geerlings ist stellvertretender Bürgermeister von Neuss und ebenfalls bei PWC tätig.

 

3. Energiewirtschaft (136060) – Prof. Dr.-Ing. H.-J. Wagner, M. Sc. Christoph Bratfisch, M. Sc. Stefan Flamme – Fr. 13 - 16 Uhr; Raum HIC

4 SWS (6 LP)

Beginn: 13.04.2018

Zur Veranstaltung: Am Beginn der Lehrveranstaltung stehen die Verteilung von Energiereserven und der Verbrauch weltweit und in Deutschland. Danach werden die mit der Energieumwandlung verbundenen klimarelevanten Emissionen und Luftschadstoffe und ihre Entstehungsmechanismen betrachtet. Es schließen sich die technischen Ketten von der Energiegewinnung bis zum Einsatz beim Verbraucher an. Den letzten Teil der Lehrveranstaltung bilden die Thematik der Preisgestaltung der Energieträger, der organisatorischen Struktur der Energiemärkte – unter anderem die Liberalisierung der leitungsgebundenen Energieträger –  und der Einfluss der Europäischen Union. Die Lehrveranstaltung setzt die Studierenden in die Lage, die grundlegenden Zusammenhänge in der Energiewirtschaft zu verstehen und Entwicklungen selbst beurteilen zu können.

Zur Person: Prof. Dr.-Ing. Hermann-Josef Wagner ist Inhaber des Lehrstuhls für Energiesysteme und Energiewirtschaft an der Fakultät Maschinenbau sowie Direktor des Instituts für Berg- und Energierecht.

 

4. Wasserkraftwerke (138190) – Prof. Dr.-Ing. H.-J. Wagner, M. Sc. M. Gross, M. Sc. R. Schauer – Mi. 12 - 15 Uhr; Raum UFO 0/10

4 SWS (6 LP)

Beginn: 25.04.2018

Zur Veranstaltung: Die Veranstaltung vermittelt grundlegendes Wissen zu Aufbau und Funktion von Wasserkraftwerken und deren energiewirtschaftlicher Einordnung, eine Übersicht über die heutige Nutzung von Wasserkraft sowie zu energiewirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen, physikalisch-technische Grundlagen der Wasserkraftnutzung, den technischen Aufbau von Laufwasser- und Speicherkraftwerken und die Nutzung der Meeresenergien.

Zur Person: Prof. Dr.-Ing. Hermann-Josef Wagner ist Inhaber des Lehrstuhls für Energiesysteme und Energiewirtschaft an der Fakultät Maschinenbau sowie Direktor des Instituts für Berg- und Energierecht.

Weitere Infos: http://www.lee.ruhr-uni-bochum.de/webseitecs5/lehreunterseiten/VorlesungsankuendigungSS2018.pdf

 

5. Planungsrecht (060106) – Prof. Dr. Norbert Kämper – Mo. 10 - 12 Uhr; Raum GC 6/31

Beginn: 09.04.2018

Zur Person:  Prof. Dr. Norbert Kämper ist Partner der Taylor Wessing Sozietät, Honorarprofessor der RUB sowie Direktor des Instituts für Berg- und Energierecht.

 

6. Bergrecht und untertägige Nutzungen – Dr. Harald Knöchel – Raum BF 4.43

1. Vorlesung am Mo, 28.05.18, 15-18 Uhr
2. Vorlesung am Mo, 04.06.18, 15-18 Uhr
3. Vorlesung am Mo, 11.06.18, 15-18 Uhr
4. Vorlesung am Di, 12.06.18, 15-18 Uhr

Zur Veranstaltung: Nach einer kurzen Einführung vermittelt die Veranstaltung einen Überblick über historische Entwicklung, Zweck und Geltungsbereich des Bundesberggesetzes, beschäftigt sich mit Bergbauberechtigungen und Betriebsplanverfahren und Altbergbau und aus dem Bergbau entstehenden Abfällen. Des Weiteren werden Bergbaubehörden und Raumordnung im Bergbau behandelt. Es handelt sich um eine Blockveranstaltung, die ausschließlich zu den angegebenen Terminen stattfindet.

Zur Person: Dr. Knöchel ist Leiter des Zentralbereichs Recht/Compliance bei der RAG AG in Herne.

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei Katrin Schlegel.