Konzept

Das Institut für Berg- und Energierecht wurde 1987 zunächst als unselbständige Forschungsstelle von Professor Dr. Peter J. Tettinger († 23. 9. 2005) gemeinsam mit den Professoren Dr. Fritz Fabricius († 24. 2. 2006) , Dr. Uwe Hüffer († 28.10. 2012) und Dr. Dr. h.c. mult. Knut Ipsen ins Leben gerufen.

Durch Beschluss der Satzung vom 30. Dezember 1988 erhielt es den Rang einer Zentralen, d.h. fakultätsübergreifend agierenden Wissenschaftlichen Einrichtung der Ruhr-Universität Bochum und hat seitdem seinen Rang als wichtige Forschungs- und Beratungsstätte für das deutsche, europäische und internationale Berg- und Energierecht weiter ausgebaut.

Den Tätigkeitsschwerpunkt des Instituts bildet die Pflege der eng miteinander verzahnten Materien des Bergrechts und des Energierechts nebst sämtlicher rechtlicher Verbindungslinien, z.B. zum Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie zum Handels-, Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht, sowie ihrer internationalen und interdisziplinären Bezüge in Forschung und Lehre. Das Ruhrgebiet als bedeutendes Energiezentrum und Sitz zahlreicher zukunftsfähiger Unternehmen auf diesem Sektor erwies sich als idealer, den Wissenstransfer zwischen Theorie und Praxis unterstützender Forschungsstandort.

Auf der Grundlage seiner Forschungstätigkeit ist das Institut zu einem gefragten Ansprechpartner für im Bereich Bergbau und Energie tätige Unternehmen, Behörden und Verbände nicht nur in der Rhein-Ruhr-Region geworden.

An der Ruhr-Universität Bochum bestehen zudem günstige Voraussetzungen für den gerade auf dem Energiesektor unabdingbaren Dialog zwischen Juristen und Vertretern der Wirtschafts-, Geo- und Ingenieurwissenschaften, woraus stets aufs Neue anspruchsvolle interdisziplinäre Forschungsprojekte erwachsen.

Überdies existieren im Rahmen kontinuierlich erweiterter internationaler Austausch- und Kooperationsprogramme Verbindungen zu einschlägig befassten Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen in Europa und Übersee.

Forschung

Die Forschungstätigkeit des Instituts ist grundsätzlich allen wissenschaftlichen Fragestellungen des Berg- und Energierechts unter Einschluss benachbarter Disziplinen sowie der europäischen und internationalen Bezüge gewidmet. Stichwortartig lassen sich folgende Schwerpunktbereiche benennen:

  • Atomrecht und -wirtschaft
  • Bergrecht (national/europäisch/international)
  • Energieabgaben und -steuern
  • Energierecht (national/europäisch/international)
  • Energiepolitik (national/europäisch/international)
  • Energiewirtschaft
  • Emissionshandel
  • Erneuerbare Energien
  • Öffentliche, insbesondere kommunale Unternehmen; Recht der Kommunalwirtschaft
  • Rechtliche Begleitung unterirdischer Bau- bzw. Pilotprojekte
  • Regulierung öffentlicher Infrastrukturen, speziell in Energiemärkten
  • Umweltrecht, soweit energiewirtschaftlich von Belang
  • Vergaberecht, soweit energiewirtschaftlich von Belang
  • Versorgungssicherheit in Deutschland, Europa und international
  • (Recht der) Wasserwirtschaft
  • (Leitungs-) Wegerecht
  • Wettbewerbsrecht (Energiekartellrecht) und öffentliche Beihilfen
  • Recht der Daseinsvorsorge

Internationale Kooperationen

Die Zusammenarbeit mit berg- und energierechtlichen Forschungseinrichtungen in Europa und Übersee hat maßgeblich zur internationalen Reputation des Instituts beigetragen.

Beteiligung am ERASMUS-Programm „International Energy Law“

mit Partneruniversitäten in

  • Almería
  • Bologna
  • Graz
  • Kopenhagen
  • Krakau
  • Madrid
  • Rom

Bilaterale Forschungskooperationen

zuletzt mit den Universitäten

  • Buenos Aires
  • Carlos III de Madrid III
  • Navarra (Pamplona)
  • Potchefstroom
  • Libera Università Internazionale degli Studi Sociale Rom

Hinzu treten Forschungs-, Lehr- und Vortragstätigkeiten von Mitgliedern des Instituts an anderen ausländischen, europäischen und internationalen Stellen sowie Veröffentlichungen in ausländischen und internationalen Zeitschriften und Sammelbänden.