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8. PD. Dr. Machura
b) Ehrenamtliche Verwaltungsrichter
Ehrenamtliche Verwaltungsrichter in Ost- und Westdeutschland
E
hrenamtliche Verwaltungsrichter sprechen mit Berufsrichtern zusammen Recht. Es wird erwartet, dass ihre Mitarbeit dem Einreißen richterlicher Routinen entgegenwirkt und dass sie ihre Ansichten und Lebenserfahrungen in die Beratungen einbringen. Für Ostdeutschland kommt noch hinzu, dass die meist aus dem Westen stammenden Berufsrichter die früheren Lebensverhältnisse in der DDR nicht aus eigener Anschauung kennen. Doch scheint es so, als ob ehrenamtliche Richter speziell an den Verwaltungsgerichten einen schweren Stand haben. Dies liegt nach Vermutung vieler zum einen an der Materie des Verwaltungsrechts, zum anderen aber auch an der Zusammensetzung des Verwaltungsgerichts, in dem zwei ehrenamtliche drei hauptamtlichen Richtern gegenüberstehen. Nun liegt allerdings die letzte empirische Untersuchung zu den ehrenamtlichen Verwaltungsrichtern bereits ein Vierteljahrhundert zurück. Ein empirisches Forschungsprojekt (von Dr. Dr. habil. Stefan Machura ) lotet nun die Arbeitserfahrungen ehrenamtlicher Verwaltungsrichter aus. Erste Ergebnisse finden sich in dem Text »German Lay Assessors in East and West: A Study About Adminstrative Courts«.
Das Balkendiagramm zeigt die Verteilung der Antworten von 295 ehrenamtlichen Richtern der Bundesländer Hessen und Sachsen-Anhalt auf die Frage: »Zu den Aufgaben von Vorsitzenden Richtern gehört es, die Vernehmungen, die Beweisaufnahme und die übrige Hauptverhandlung für ehrenamtliche Richter verständlich zu gestalten. War die Verhandlung sehr (gut, ausreichend, weniger, nicht) verständlich?« Niemand wählte die Kategorie »nicht«. Das Projekt wurde gefördert durch Mittel des Vereins zur Förderung der Rechtswissenschaft e.V. Ein Buchmanuskript ist in Arbeit.