Das Zentrum für Fremdsprachenausbildung (ZFA) ist eine zentrale Betriebseinheit der Ruhr-Universität Bochum und steht als solche unter der Verantwortung des Rektorats. Das Angebot des ZFA beinhaltet sowohl allgemeinsprachliche als auch fachsprachliche Kurse.
Ergänzend zu dem Fachsprachenangebot des ZFA bietet die juristische Fakultät zusätzliche Fremdsprachenkurse an. Bei regelmäßiger Teilnahme sowie Bestehen der Abschlussprüfung wird der Nachweis der Fremdsprachenkompetenz nach § 7 I Nr. 3 JAG ausgestellt.
Für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 JAG NRW ein Nachweis über eine erfolgreiche Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs erforderlich.
Allgemeine Informationen zu den Fachsprachenkursen
© 2010
<< Seitenende >>
© 2012 | Impressum | Kontakt | Datenschutz