Überweisungshilfe für den Sozialbeitrag und Studienbeitrag
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Überweisungshilfe für den Sozialbeitrag, Verspätungsgebühr und Gasthörergebühr


Die folgenden zwei online-Formulare sollen Ihnen helfen, Ihre Beiträge und Gebühren auf das jeweils richtige Konto zu überweisen.

Bitte gehen Sie wie folgt vor:

  • Geben Sie zunächst Ihre Matrikelnummer beginnend mit 108... ein.
  • Betätigen Sie anschließend den "Auswerten"-Button.
    Im unteren Teil des Fensters erscheinen dann die Daten, die Sie zum Ausfüllen des Überweisungsträgers benötigen.
    Achten Sie bitte darauf, dass Sie im Feld "Verwendungszweck" n u r die angegebene Nummer korrekt eintragen!
    (Fehlerhaft ausgefüllte Überweisungsträger führen zu Fehlbuchungen. Die Rückmeldung/Beurlaubung ist dann nicht möglich!)
  • Entnehmen Sie aus der folgenden Tabelle rechts die Höhe des für Sie zutreffenden Sozialbeitrags oder der Gasthörergebühr.
  • Übertragen Sie die Daten auf Ihren Überweisungsträger oder in Ihr online-banking-System.

Von der Überweisung bis zur Gutschrift bei der RUB müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit der beteiligten Banken von bis zu sechs Arbeitstagen rechnen.

Die Rückmeldung kann erst nach Eingang des vollständigen Sozialbeitrages bzw. der vollständigen Gasthörergebühr vom Studierendensekretariat durchgeführt werden. Vorher ist die Aktualisierung des Studierendenausweises und der Ausdruck einer neuen Studienbescheinigung, sowohl an den SB-Terminals, als auch beim Studierendensekretariat nicht möglich!

Auch eine Beurlaubung kann erst "nach" Eingang des Sozialbeitrages bei der RUB beim Studierendensekretariat beantragt werden. Es gelten hierfür auch die jeweiligen Rückmeldefristen! Für eine verspätete Beurlaubung, nach der normalen Rückmeldefrist, werden zusätzlich 10,- € Verspätungsgebühr fällig, auch wenn Sie den Beitrag bereits vorher überwiesen hatten!

Überweisung des Sozialbeitrages
Wenn Sie diesen Text sehen, fehlt ein Applet-Interpreter !! Download unter: www.java.com/de/download/index.jsp Die Rückmeldefrist zum Sommersemester 2012 endet am 29.02.2012!
(Eingang des Betrages bei der RUB!)



Der Sozialbeitrag für das Sommersemester 2012 beträgt:
254,- Euro

Sozialbeitrag für Studierende der RUB (inkl. Semesterticket).


109,- Euro

Sozialbeitrag bei Befreiung vom Semesterticket
(nur für Beurlaubte aus weiteren Gründen oder Schwerbehinderte)

14,- Euro
ermäßigter Sozialbeitrag bei Beurlaubung aus besonderen Gründen

Überweisung der Gasthörergebühr oder der Verspätungsgebühr
Wenn Sie diesen Text sehen, fehlt ein Applet-Interpreter !! Download unter: www.java.com/de/download/index.jsp Die Rückmeldefrist zum Sommersemester 2012 endet am 29.02.2012!



Die Gebühren für das Sommersemester 2012 betragen:


100,- Euro

Gebühr für Gasthörer an der RUB
10,- Euro Gebühr für eine verspätete Rückmeldung zum Sommersemester 2012
(fällig bei einer Rückmeldung nach dem 29.02.2012)


 
 
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Letzte Änderung: 17.01.2012 | Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an stud-sekretariat@uv.ruhr-uni-bochum.de