NACH OBEN

Bei einer Hör- oder Sprachbehinderung gibt es folgende Möglichkeiten:

Bei Versammlungen oder berufsbezogenen Veranstaltungen oder Gesprächen können wir Gebärden- und Schriftdolmetscher beauftragen.

Eine Arbeitsplatzausstattung mit optischen und / oder akustischen Meldegeräten ist u.a. möglich.

Hier ist die Zusammenarbeit und Beratung durch den IFD für Hörbehinderte eine wichtige Unterstützung.

IFD für Hörbehinderte Bochum-Herne