INFORMATIONEN FÜR BEHANDLER

Die Feststellung der Indikation für eine neuropsychologische Therapie erfolgt im Rahmen einer zweistufigen Diagnostik. Diese darf nicht durch denselben Leistungserbringer oder dieselbe Leistungserbringerin erbracht werden.

Im ersten Schritt erfolgt die Festellung einer erworbenen Hirnschädigung oder Hirnerkrankung (hirnorganische Störung) durch festgelegte Arztgruppen. Darunter fallen Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie, Nervenheilkunde, Psychiatrie, Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Neuropädiatrie, Neurochirurgie und
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie.

Im zweiten Schritt, der in unserem Neuropsychologischen Therapie Centrum erfolgen kann, wird die Indikation zur Neuropsychologischen Therapie gestellt sowie eine Therapieprognose durch Psychologische Psychotherapeuten mit neuropsychologischer Zusatzqualifikation (als eine Untergruppe möglicher Behandler) vorgenommen.

Detaillierte Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen können Sie unter folgendem Link den durch den Gemeinsamen Bundesausschuss herausgegebenen Richtlinien zur Neuropsychologischen Therapie entnehmen.
Hier sind besonders die Paragraphen 5 und 6 relevant:

https://www.g-ba.de/downloads/39-261-1415/2011-11-24_MVV-RL_NeuroPsych_BAnz.pdf

Wenn Sie Fragen zu dem Vorgehen haben, können Sie uns gern kontaktieren, oder Ihre Patienten direkt an uns verweisen.