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Interessenbezogene Rechtsanwendung

Juristische Methodik anwaltlichen Arbeitens


Der Zeitplan

Interessenbezogene Rechtsanwendung – Juristische Methodik anwaltlichen Arbeitens findet im Wintersemester 2022/2023 an folgenden Terminen statt:

 

Einführung Fr, 09.12.2022, 17:00 – 19:00 Uhr (Raum GD E1/148)

Kompaktseminar:

Mi, 11.01. – Do, 12.01.2023, Lehre jeweils von 9:30-16:30 Uhr (Tagungsort inklusive Übernachtung und Verpflegung: Jugendherberge Duisburg Sportpark)

Lernziele


Es werden aussagekräftige Teilnahmescheine mit Hinweis auf die erworbenen Schlüsselqualifikationen nach §§ 7 Abs. 2 S. 1 JAG NRW, 5a Abs. 3 Satz 1 DRiG (ohne Benotung) ausgegeben.

 

Teilnehmerkreis

Zielgruppe sind alle Studierenden der Rechtswissenschaften. Durch die individuelle Anpassung der Übungsfälle an den Lernfortschritt der Studierenden ist gewährleistet, dass grundsätzlich alle Studierenden unabhängig vom Studienfortschritt in der Veranstaltung Lernfortschritte machen können.


Die Veranstaltung

„Ich habe während meiner ersten Semester das Gefühl gehabt, Jura nicht wirklich zu verstehen. Ich dachte immer: Es kann doch nicht nur darum gehen, eine Menge Dogmatik oder sogar Schemata auswendig zu lernen. Glücklicherweise habe ich während der Examensvorbereitung einige Kommilitonen getroffen, von denen ich viel darüber gelernt habe, wie man Klausuren schreibt.

 

Nach dem ersten Examen habe ich mich bewusst in meiner Dissertation auch mit der juristischen Methodik beschäftigt. Ich wollte dahinter schauen, wie ein Rechtssystem funktioniert – wie man sozusagen mit den einzelnen dogmatischen Bestandteilen jongliert. Wie kann es zum Beispiel sein, dass ein Rechtssystem mehrere vertretbare Antworten auf eine Frage gibt? Und wie geht man damit als Jurist um?

 

Ich habe mich damals mit Erkenntnistheorie beschäftigt, weil ich merkte, dass hinter der juristischen Methodenlehre Grundfragen stehen, mit denen sich die Philosophen schon lange beschäftigt haben. Das war einerseits wie Weihnachten für mich, weil ich merkte, wie viele Gedanken und Theorien existieren. Andererseits habe dadurch sehr an der Juristerei gezweifelt. Alle Maßstäbe waren hinterfragbar, und mit guten Argumenten. Es war also kein ganz einfacher Weg, aber genau das, was ich wollte.

 

Mein Interesse an der juristischen Methode ist geblieben. Seit ich Anwalt bin, praxisorientierter – wie man als Anwalt Erfolge erreicht, hängt nicht nur von der Rechtsanwendungsmethode ab, sondern vom richtigen Umgang mit dem Sachverhalt und davon, wie man überzeugt. Man darf nicht vergessen, dass es in vielen Fällen mehrere vertretbare Lösungen gibt. Die spannende Frage ist, wie man erreicht, dass sich aus mehreren möglichen Lösungen eine durchsetzt.

 

Mit der Lehrveranstaltung möchte ich Studierenden ein Grundverständnis von hochwertiger Anwaltsarbeit geben. Aus meiner Sicht gehört dazu das argumentative Handwerkszeug genauso wie das Nachdenken darüber, wie man als Anwalt moralisch einwandfrei arbeiten kann. Natürlich kann es dabei nur um einen ersten Eindruck gehen, alles andere kommt nach dem Studium. Ich glaube aber, dass die Veranstaltung schon für Studierende nützlich ist, denn wie man richtig argumentiert, spielt vom ersten Semester an eine Rolle.“

 

Der Dozent

Dr. Michael Neupert hat in Bochum Jura studiert und war anschließend an zwei Lehrstühlen wissenschaftlicher Mitarbeiter. Heute arbeitet er als Partner bei Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare in Essen, einer der Top 50-Wirtschaftskanzleien in Deutschland und einem der wichtigsten Büros des Ruhrgebiets. Dort betreut er öffentlich-rechtliche Fragen und komplexe Schadensersatzfälle. Herr Dr. Neupert hat rechtswissenschaftliche und an juristische Laien gerichtete Fachbeiträge publiziert, ist Prüfer im Staatsexamen und hat für seine langjährige Tätigkeit als Dozent bereits Lehraufträge der Fakultät erhalten. Die national und international erfolgreichen Moot Court Teams der Ruhr-Universität bestanden, seit Herr Dr. Neupert an der Fakultät unterrichtet, regelmäßig auch aus ehemaligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern seiner Veranstaltungen.

 

Anmeldung

Interessenten können das Anmeldeformular ausfüllen und per E-Mail an Tim.Potthast@rub.de bis Sonntag, 13.11.2022 um 24 Uhr übersenden. Es wird darauf geachtet, dass Studierende mit einem ähnlichen Studienfortschritt bei den praktischen Übungen zusammenarbeiten können.


Die Anmeldungen sind insbesondere wegen der Buchung der Zimmer und der Verpflegung rechtlich verbindlich.


Es stehen 16 Plätze zur Verfügung. Die Teilnahme an der Einführungsveranstaltung ist zwingend. Ausnahmen hiervon sind nur nach Rücksprache mit dem Dozenten möglich.

 

Bei organisatorischen Fragen wenden Sie sich gerne an Herrn Wissenschaftlichen Mitarbeiter Tim Potthast, Ass. iur. (Tel.: 0234 / 32 – 24967; Raum GD E2/429; E-Mail: Tim.Potthast@ruhr-uni-bochum.de).

 

Kosten

Für die Durchführung des Kompaktseminars wird von den teilnehmenden Studierenden ein Eigenanteil in Höhe von € 30 pro Person verlangt.

 

Kontakt

RA Dr. Michael Neupert (Kümmerlein, Essen)

Lehrbeauftragter der Juristischen Fakultät

E-Mail: Michael.Neupert@kuemmerlein.de

 


 

 

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