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V. Stiftungsrechtstag

am 4. Februar 2011, 9.00 - 17.00 Uhr

Veranstaltungsort:
Veranstaltungszentrum der Ruhr-Universität Bochum, Saal 2 a/b (unter der Mensa)

 

ZUR VERANSTALTUNG:

Die Struktur des Gemeinnützigkeitsrechts ist vielschichtig. Das zeigt sich nicht zuletzt im Rahmen des Stiftungsrechts im weiteren Sinne. So sind etwa die beiden derzeit größten deutschen Stiftungen überhaupt keine Stiftungen im juristischen Sinne. Es handelt sich rechtstechnisch vielmehr um Ersatzformen, welche lediglich unter dem Begriff "Stiftung" firmieren. Um gemeinnützig tätig zu werden, ist die Bezeichnung der Rechtsform allerdings ohne Belang. Auf juristischer Ebene existiert eine Vielzahl alternativer Rechtsinstitute, die es ermöglichen, den Willen einer Person zu perpetuieren.

 

Der 5. Stiftungsrechtstag greift dies auf und beschäftigt sich unter dem Generalthema "Stiftung in ihrer Vielfalt" im Kern mit möglichen Stiftungsersatzformen (z. B. GmbH, Verein, AG und unselbständiger Stiftung) und den damit zusammenhängenden Problemen. Im stiftungssteuerrechtlichen Teil der Veranstaltung steht zum einen mit der unselbständigen Stiftung eine ebensolche Ersatzform im Fokus, zum anderen geht es um generelle wirtschaftliche Optimierungsmöglichkeiten. Eingeleitet wird die Veranstaltung mit einem interdisziplinären Vortrag zum Thema "Altruismus und Hirnforschung". Fortgeführt wird das bewährte Konzept, neben längeren Vorträgen auch in Kurzreferaten aus der rechtlichen Praxis berichten zu lassen. In Pausen und Podiumsdiskussionen können Gedanken und Erfahrungen ausgetauscht werden. Die Veranstaltung spricht gleichermaßen Stifter, Stiftungsinteressierte, Mitarbeiter von Stiftungsaufsicht und Stiftungen sowie Banken, Finanzunternehmen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Richter, Rechtsanwälte und Notare an.

 

Veranstalter:

Veranstalter sind der Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Handelsrecht an der Ruhr-Universität Bochum und Fundare e.V., Gemeinnütziger Verein zur Förderung des Stiftungswesens, vertreten durch den Vorstand Vors. Richter am VG Gelsenkirchen Prof. Dr. Bernd Andrick, Dr. Matthias Gantenbrink, RA & StB Gerd Hellmig, RA & Notar Axel Janitzki, Prof. Dr. Karlheinz Muscheler, RA Dr. Markus Schewe.

 

Programm:

09.00 Uhr
Begrüßung

09.15 Uhr
Prof. Dr. Uwe an der Heiden, Universität Witten-Herdecke
("Altruismus und Hirnforschung")

10.00 Uhr
Prof. Dr. Peter Rawert LL.M., Notar
("Die Stiftungsersatzformen - GmbH, Verein, AG und unselbständige Stiftung")

10.45 Uhr
Kaffeepause

11.00 Uhr
Prof. Dr. Olaf Werner, Friedrich-Schiller-Universität Jena
("Der Wechsel von unselbständigen in selbständige und von privatnützigen in gemeinnützige Stiftungen")

11.45 Uhr
Diskussion

12.30 Uhr
Angelo Winkler, Ministerium des Inneren des Landes Sachsen-Anhalt
("Aktuelle Rechtsprobleme der Stiftungsaufsicht")

12.50 Uhr
Mittagsimbiss

14.00 Uhr
Christiane Wicht-Stieber, Bank für Kirche und Diakonie eG
Thomas Homm, Bank im Bistum Essen eG
("Vermögensverwaltung durch kirchliche Stiftungen")

14.45 Uhr
Diskussion

15.15 Uhr
Prof. Dr. Kurt-Dieter Koschmieder, Friedrich-Schiller-Universität Jena
("Wirtschaftliche Optimierung bei Stiftungen aus betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Sicht")

16.00 Uhr
Kaffeepause

16.15 Uhr
Dr. Markus Heuel, Deutsches Stiftungszentrum
("Die unselbständige Stiftung im Steuerrecht")

16.35 Uhr
Diskussion

17.00 Uhr
Ende der Veranstaltung