Diskriminerung hat viele Gesichter. Abhängig davon, ob man sie juristisch versteht oder darüber hinausgehende Kriterien zulässt, gibt es ein enges und ein weites Verständnis. Wir orientieren uns an dem Diskriminierungsverständnis der jüngst verabschiedeten Antidiskriminierungsrichtlinie der Ruhr-Universität Bochum und verstehen Diskriminierung als eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung einer Person oder einer Personengruppe aufgrund einer oder mehrerer der folgenden Merkmale oder Zuschreibungen:
Diskriminierung kann Ausdruck finden in Form von Nichtbeachtung, Ausschluss, Herabsetzung und Gewalt. Dabei unterscheidet man die individuelle, institutionelle und gesellschaftliche Ebene der Diskriminierung, die sich sowohl unmittelbar als auch mittelbar, direkt und indirekt zeigen kann.
Diskriminerung hat viele Gesichter. Abhängig davon, ob man sie juristisch versteht oder darüber hinausgehende Kriterien zulässt, gibt es ein enges und ein weites Verständnis. Wir orientieren uns an dem Diskriminierungsverständnis der jüngst verabschiedeten Antidiskriminierungsrichtlinie der Ruhr-Universität Bochum und verstehen Diskriminierung als eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung einer Person oder einer Personengruppe aufgrund einer oder mehrerer der folgenden Merkmale oder Zuschreibungen:
Diskriminierung kann Ausdruck finden in Form von Nichtbeachtung, Ausschluss, Herabsetzung und Gewalt. Dabei unterscheidet man die individuelle, institutionelle und gesellschaftliche Ebene der Diskriminierung, die sich sowohl unmittelbar als auch mittelbar, direkt und indirekt zeigen kann.