Informationen fÜr wechsler


Die Prüfungen zu den Grundstudiumsveranstaltungen (Vordiplomprüfungen) werden im WS 09/10 letztmalig angeboten!
Diplomstudierende haben somit in der Prüfungsphase des Wintersemesters 09/10 letztmalig die Möglichkeit, ihr Vordiplom zu erwerben.
Studierende, die ihr Vordiplom nicht erreichen, haben nicht Möglichkeit ab dem SoSe 2010 ihr Studium im Diplomstudiengang fortzuführen. Diplomstudierenden unserer Fakultät steht die Möglichkeit offen, sich in den Bachelorstudiengang Management & Economics einzuschreiben.



Achtung: Eine Übersicht zu den neuen erweiterten Übergangsregelungen finden Sie hier.


Informationsveranstaltung 07. April 2010 zum Bachelorstudiengang/Wechsel: Foliensatz


Fragen
Antworten
Bis wann kann ich mich in den Bachelorstudiengang Management and Economics umschreiben lassen?
Rückgemeldete Studierende haben die Möglichkeit sich bis Ende Mai umzuschreiben (SS 2010).
Wo muss ich mich umschreiben lassen?
Die Umschreibung erfolgt durch das Studierendensekretariat.
Beachten Sie bitte die Öffnungszeiten.
Muss ich zuerst zum Prüfungsamt oder zum Studierendensekretariat?
Sie müssen zuerst zum Studierendensekretariat und können erst nachdem (!) sich sich umgeschrieben haben den "Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen des Diplomstudienganges Wirtschaftswissenschaft für den Bachelor-Studiengang Management and Economics " beim Prüfungsamt einreichen.
Muss ich für die Anerkennung meiner bisher bestandenen Grundstudiumsprüfungen zu den einzelnen Lehrstühlen gehen?
Nein. Die Grundstudiumsveranstaltungen werden durch das Prüfungsamt ermittelt und anerkannt. Nur wenn Sie eine Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Hauptstudium benötigen wenden Sie sich an die entsprechenden Lehrstühle.
In welchem Fachsemester werde ich mich nach der Umschreibung befinden?
Sie werden in das 4. Fachsemester eingestuft.
Habe ich demnach aufgrund von § 19 PO nur noch das SS 2010 um die Grundlagenphase abzuschließen?
Nein. Sollten Sie in das 4. Fachsemester eingestuft worden sein, dann haben Sie noch bis zum Ende des 8. Fachsemesters Zeit um fehlende Pflichtmodule der Grundlagenphase abzuschließen. D.h., dass wenn Sie am Ende Ihres 8. Fachsemesters nicht alle Module der Grundlagenphase vorweisen können, werden Sie zu keinen Wahlpflichtmodulen mehr zugelassen werden. Sobald Sie alle Module der Grundlagenphase abschließen, werden Sie für die Teilnahme an Prüfungen zu Wahlpflichtmodule wieder freigeschaltet.
Ich habe beide Mathematikscheine. Es sind zwei unterschiedliche Übergangsregelungen dazu zu finden. Welche ist richtig?
Es gibt zwei Varianten. Beide Varianten sind richtig:

Prüfungsamt: Ermittlung der Durchschnittsnote aus den beiden Scheinen.

Dr. Bischoff: Der Schein "Analysis" dient als Semesterabschlussklausur und der Schein "Algebra" dient als Bonuspunkte, die bei der Berechung der Endnote aufgerechnet werden. (siehe Homepage Dr. Bischoff, Übergangsregelungen. Zu finden unter dem Menüpunkt "Klausuren")

Beide Varianten sind richtig. Diese gelten zudem nur, wenn beim Wechsel BEIDE Mathematikscheine vorliegen.

Falls sich durch die Variante 2 eine bessere Note ergeben sollte, dann haben die Studierenden die Möglichkeit, sich bei Dr. Bischoff zu melden. Dr. Bischoff ermittelt dann die Note auf Basis der Analysisnote und den Bonuspunkten (Algebra-Schein) und stellt eine Bescheinigung aus. Diese Bescheinigung ist dann mit dem Anrechnungsantrag beim Prüfungsamt abzugeben.
Was ist mit dem Schein "Finanzbuchhaltung" ?
Falls Sie noch an der Modulklausur Unternehmensrechnung teilnehmen werden, dann haben Sie die Möglichkeit Ihren Fibu-Schein als Bonuspunkte für dieses Modulprüfung anrechnen zu lassen. Reichen Sie bitte ab der 2. oder 3. Vorlesungswoche Ihren alten Fibu-Schein bei Frau Dr. Wischermann ein. Dr. Wischermann wird daraufhin die Bonuspunkte ermitteln und diese an den Lehrstuhl von Prof. Pellens weiterleiten.
Ich muss an der Modulklausur Unternehmensrechnung teilnehmen, da mir Jahresabschluss fehlt. Den Schein Kostenrechnung habe ich allerdings. Wird mir dieser auch als Bonuspunkte angerechnet?
Nein. Eine Einzelanerkennung von Kostenrechnung ist nicht möglich. Kostenrechnung ist ein fester Bestandteil der Modulklausur und wird somit inhaltlich geprüft. Die Anrechnung als Bonuspunkte ist für Kostenrechnung daher nicht möglich.
Ich habe nur einen der beiden Mathescheine. Gibt es dafür eine Anerkennung?
Ein einzelner Matheschein wird Ihnen über Bonuspunkte für die Modulklausur Mathematik für Ökonomen angerechnet. Reichen Sie bitte Ihren Schein- falls Sie eine Aufrechnung der Bonuspunkte über den alten Schein wünschen - nach der Modulprüfung bei Dr. Bischoff ein. Dr. Bischoff wird Ihnen dann die Bonuspunkte aufrechnen. Doppelanrechnen - also durch Vorklausur und altem Schein - ist natürlich nicht gestattet.
Die Regelung zu "Statistische Methodenlehre II" habe ich nicht ganz verstanden.
Falls Sie Stat. Meth. II im Grundstudium bestanden haben, dann können Sie sich das Fach als Teilmodul "Statistik III" anrechnen lassen.
Statistik III ist allerdings nur ein Bestandteil des Wahlpflichtmoduls "Grundlagen der empirischen Wirtschaftsforschung. Das Modul besteht zudem noch aus der Veranstaltung "Grundlagen der Regressionsanalyse". An der Prüfung "Grundlagen der Regressionsanalyse" müssen sie teilnehmen (und bestehen), damit sie mit der Anerkennung von Stat. Meth. II als Statistik III das Modul abschließen können. Dies solle so schnell wie möglich erfolgen. Melden Sie sich bitte vor der Anmeldung zur Klausur bei Prof. Lösch.

Da es sich bei diesem Modul um ein Wahlpflichtmodul handelt, müssen sie es nicht zwingend belegen. Die Teilnahme wird jedoch empfohlen. Falls Sie es nicht belegen, wird Ihnen Stat. Meth. II einzeln nicht anerkannt.
Ich habe im Grundstudium Prüfungen im 2. Versuch nicht bestanden. Befinde ich mich nach dem Wechsel im 3. Versuch? Falls ich die Prüfung erneut nicht bestehen sollte, werde ich dann exmatrikuliert?
Nein. Die Fehlversuche und Maluspunkte werden nach dem Wechsel nicht übernommen. Sie starten dann jeweils mit dem 1. Versuch. Sie unterliegen dann natürlich dann den Regelungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang. D.h.: Modulklausuren können - wenn sie nicht bestanden wurden - nur einmal wiederholt werden. Bei maximal 3 Pflichtmodulen ist eine zweite Wiederholung zulässig. Bei Wahlpflichtmodulen kann nach dem zweiten Mal auf ein anderes Wahlpflichtmodul gewechselt werden (bei Pflichtmodulen nicht möglich).
Kann ich auf eine Anerkennung verzichten und nach dem Wechsel die Prüfungen erneut ablegen?
Nein, dies ist nicht möglich. Die bisher erbrachten Prüfungsleistungen werden von amts wegen anerkannt.
Ich hatte im Grundstudium beim Zentrum für Fremsprachenausbildung einen Kurs absolviert. Kann ich mir das anerkennen lassen. Würde die Note in die Bachelornote einfließen?
Eine Anerkennung wäre für das Pflichtmodul "Studium Generale" möglich. Zu beachte ist jedoch, dass in diesem Modul 3 SWS absolviert werden müssen. Viele Fremdsprachenkurse gehen lediglich über zwei 2 SWS. Nehmen Sie ggf. Kontakt zum Prüfungsamt auf. Die erreichte Note spielt im Modul Studium Generale keine Rolle. Diese wird nicht in die Bachelornote eingehen.
Muss ich nach dem Wechsel erneut Pin- und Tan-Nummern beantragen?
Nein. Falls Sie noch Tan-Nummern besitzen sollten, dann müssen Sie keine neuen Nummern beantragen. Die noch nicht verwendeten behalten ihre Gültigkeit.
Ich besitze bereits mein Vordiplom und bin im Hauptstudium. Veranstaltungen aus dem Haupstudium habe ich noch nicht absolviert. Ich möchte wechseln. Wie muss ich vorgehen?
Reichen Sie nach der Umschreibung beim Studierendensekretariat bitte den Antrag auf Anerkennung der Prüfungsleistungen beim Prüfungsamt ein (denken Sie an die Mathematikscheine). Da Sie Ihr Vordiplom erreicht haben, werden Ihnen alle Pflichtmodule des Bachelorstudiengangs angerechnet.
Muss ich dann nur noch die Wahlpflichtmodule absolvieren?
Ja. Sie müssen nur noch die Wahlpflichtmodule und die Bachelorarbeit absolvieren.
Ich habe mein Vordiplom durch die 13-Punkte-Ausnahmeregelung erhalten. Ich hatte auf den Prüfungsanspruch in Finanzierung und Investition (F & I) (Beispiel) verzichtet, nachdem ich an der Prüfung im 2. Versuch gescheitert bin. Muss ich diese Prüfung nach dem Wechsel wiederholen?
Nein. Die Prüfung muss nicht nachgeholt werden.
Welche Note wird dann für F & I eingetragen?
Bei Vorliegen des Vordiploms werden für alle Module die Vordiplomsnote eingetragen. Ist Ihre Vordiplomsnote beispielsweise eine 2,0, dann erhalten Sie auch für F & I eine 2,0.
Ich habe aus dem Hauptstudium bereits Veranstaltungen absolviert. Wie muss ich vorgehen?
Reichen Sie nach der Umschreibung beim Studierendensekretariat bitte den Antrag auf Anerkennung der Prüfungsleistungen beim Prüfungsamt ein (denken Sie an die Mathematikscheine). Da Sie Ihr Vordiplom erreicht haben, werden Ihnen alle Pflichtmodule des Bachelorstudiengangs angerechnet. Bitte nehmen Sie für die Anrechnung der Hauptstudiumsveranstaltungen Kontakt zu den einzelnen Lehrstühlen auf. Verwenden Sie bitte das Formular. Generell gilt, dass durch die Anrechnung von Veranstaltungen Module gebildet werden müssen. Die Anrechnung von Haupstudiumsleistungen muss gleichzeitig mit dem Antrag für die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Grundstudium eingereicht werden.
Ich habe aus dem Modul EBWL OR nicht bzw. nur mit einer 4,7 abgeschlossen. Ich möchte an der Teilklausur teilnehmen. Wie muss ich vorgehen?
Gehen Sie bitte zum Prüfungsamt und bitten um den entsprechenden Antrag bzw. das Formular. Mit diesem müssen Sie dann zu den einzelnen Lehrstühlen, die die Veranstaltungen aus dem Modul anbieten. Für bspw. EBWL müssten Sie zu Prof. Steven, Prof. Werners und Prof. Winter. Die Lehrstuhlinhaber tragen für M&U, Produktionswirtschaft und Grundlagen des Operations Research die von Ihnen erzielten Punkte ein. Daraus wird die Note ermittelt. Auch die Punkte für eine mit 4,7 oder 5,0 nicht bestandenen Klausur werden eingerechnet. Sollten diese Punkte insgesamt zum Bestehen des Moduls ausreichen, dann haben Sie die Möglichkeit, dies anzurechnen.

Beachten Sie bitte auch diese Hinweise!!
Mir gefällt die dadurch resultierende Note nicht. Muss ich mir diese Note zwingend anrechnen lassen.
Sie haben auch die Möglichkeit, nach der Ermittlung der Note die noch nicht bestandene Teilveranstaltung als Teilprüfung abzulegen. Dies müssen Sie auf Ihrem Formular vermerken. Sie können nur eine von beiden Möglichkeiten wählen.
Ich möchte eine Teilprüfung ablegen. Muss ich mich im FlexNow anmelden?
Falls sie an einer Teilprüfung teilnehmen möchten, dann melden Sie sich NICHT im FlexNow für das Modul an. Reichen Sie bitte Ihren Antrag beim Prüfungsamt ein.
Ich möchte weder eine Notenermittlung vornehmen lassen, noch eine Teilprüfung ablegen. Wie gehe ich vor?
In diesem Falls müssen Sie an der Modulprüfung teilnehmen und sich normal im FlexNow anmelden.
Falls ich an einer Teilprüfung teilnehme und diese nicht bestehen sollte, habe ich dann automatisch einen Fehlversuch in diesem Modul?
Nein. Wenn Sie durchfallen sollten, dann müssen Sie beim nächsten Mal an der gesamten Modulklausur teilnehmen und starten mit dem 1. Versuch.
Mit welchen Anforderungen muss ich lernen? Diplomerveranstaltung oder Bachelorveranstaltung?
Wenden Sie sich für Einzelheiten an den Lehrstuhl.
Bis wann kann ich Teilprüfungen ablegen?
Die Teilprüfungen können letztmalig im SS 2011 abgelegt werden.