News

14.07.2010: Teilprüfungen für Wechsler
Die sich aus den erweiterten Übergangsregelungen ergebenden Teilprüfungen für Wechsler können letztmalig im SS 2011 abgelegt werden.

22.06.2010: Erweiterte Übergangsregelungen
Die Informationen für Wechsler wurden erweitert.

25.03.2010: Printversion Reader Sommersemester 2010
Der Reader ist als Druckversion ab sofort verfügbar (solange der Vorrat reicht).

Die Reader liegen in der Fakultätsbibliothek der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft zur (kostenlosen) Mitnahme aus.

15.03.2010:
Maximal erreichbare Credit Points wurden erhöht.
Liebe Studierende,

die obere Grenze von maximal 120 Credit Points wurde auf 126 Credit Points erhöht.

Somit ist es den Studierenden ab der Prüfungsperiode Sommersemester 2010 möglich, Prüfungen bis zu maximal 96 Credit Points anzumelden (+ Diplomarbeit 30 CPs)

Folgende Regelungen behalten dennoch ihre Gültigkeit (wie alle übrigen Regelungen):

- mindestens 15 Credit Points in jedem Fach

- maximal 21 Credit Points pro Fach (somit dürfen 21 Credit Points nicht überschritten werden)

- Summe BWL bzw. Summe VWL mindestens 36 Credit Points

Beachten Sie bitte, dass alle über 90 Credit Points hinausgehenden Prüfungsleistungen in die Diplomnote eingerechnet werden!

12.02.2010:
Studierenden der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft steht die Fernleihe weiterhin kostenlos zur Verfügung
Die Fakultätsbibliothek der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft gibt bekannt:

Da seit dem 09.02.2010 um 16.00 Uhr die kostenlose Fernleihe für Studierenden gestoppt wurde, startet die Fakultät für Wirtschaftswissenschaft ein früheres Angebot erneut. Finanziert aus Studienbeiträgen erhalten Sie an der Ausleihtheke der Fakultätsbibliothek für Wirtschaftswissenschaft
für die Diplomarbeit 15 TAN
für die Bachelorarbeit 10 TAN
für jede Seminararbeit 5 TAN

09.02.2010: Informationsportal des Studiendekanats ist online!
Liebe Studierende,

ab sofort steht Ihnen das "Informationsportal Übergangsregelungen" des Studiendekanats der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft zur Verfügung.
Das Portal dient der Verbesserung der Studierbarkeit des Diplomstudiengangs Wirtschschaftswissenschaft im Zuge der Umstellung auf den Bachelorstudiengang (bzw. Masterstudiengänge) und wird aus Studienbeiträgen finanziert.

Auf den folgenden Seiten finden sie Informationsmaterialien die Ihnen den Umgang mit den Übergangsregelungen und Ihre Studienplanung erleichtern sollen.
Ihr Studiendekanat

09.02.2010: Fernleihe wieder kostenpflichtig!
Die seit Oktober 2009 aus Studienbeiträgen finanzierten Fernleihen sind ab dem 09. Februar 2010 wieder kostenpflichtig!
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Universitätsbibliothek.

09.02. 2010: Übergangsregelung Seminararbeiten
Die Übergangsregelungen im Diplomstudiengang wurden erweitert.

In Bezug auf die beiden Pflichtseminare des Diplomstudiengangs wurde zur Verbesserung der Studierbarkeit des eine neue Regelung beschlossen:
Die Verpflichtung, ein Seminar in BWL und ein Seminar in VWL (§ 16 Abs. 2 S. 3 DPO) zu jeweils mind. 3 Credit Points (§ 8 Abs. 8 Studienordnung) zu absolvieren, wurde aufgelockert. Ab sofort ist es den Studierenden möglich, beide Seminare nur im Bereich BWL oder beide Seminare nur im Bereich der VWL zu absolvieren – oder wie gehabt ein BWL-Seminar und ein VWL-Seminar. Somit müssen aber weiterhin zwei Seminare belegt werden.
Folgendes ist zu beachten:
- Beide Seminare müssen immer noch jeweils mind. 3,0 CPs wert sein.
- Interne Regelungen der Lehrstühle bleiben von dieser Regelung unberührt (z.B. Seminar am jeweiligen LS ist Pflicht für die Diplomarbeit).
- Ein Seminar aus dem Bereich Wirtschaftsrecht zählt weiterhin nicht dazu, d.h. es muss sich um ein reines VWL- oder BWL-Seminar handeln.

09.02.2010: Übergangsregelung Schwerpunktwechsel
Wird ein Schwerpunkt bzw. Wahlfach gewechselt, so müssen die bereits erbrachten Leistungspunkte nicht mehr auf dem Schattenkonto verbleiben. Diese können auf Antrag beim Prüfungsamt als A-BWL bzw. A-VWL verbucht werden. Die Anrechnung von Leistungspunkten aus dem Wahlfach Wirtschaftsrecht ist von dieser Regelung ausgenommen. Für die Anrechnung ist zu beachten, dass alle bisher erbrachten Leistungen angerechnet werden müssen und noch genügend freie CPs im A-Fach vorhanden sind. Ist dies nicht der Fall, so werden diejenigen Fächer angerechnet, die in der Summe den bisherigen Notenschnitt des A-Fachs am besten widerspiegeln. Sollten aus dem gewechselten Fach Veranstaltungen Pflicht- oder Wahlpflichtfächer des neuen Schwerpunktes sein, so werden diese immer noch zwingend im neuen Schwerpunkt verbucht. Diese Regelung gilt ab Oktober 2009 und die Anrechnung ist für die davor gewechselten Schwerpunkte nachträglich NICHT möglich.