Erweiterte Übergangsregelungen - Studienfachwechsel


Die Folgenden Informationen richten sich an Studierende, die aus dem Diplomstudiengang Wirtschaftswissenschaft in den Bachelorstudiengang Management and Economics wechseln.


Der Fakultätsrat hat am 9. Juni 2010 vor dem Hintergrund des Auslaufens der Vordiplomprüfungen mit dem Wintersemester 2009/2010 und vorbehaltlich einer Prüfung durch das Justitiariat folgende zusätzliche Übergangsregelungen beschlossen: :


I
In den Modulen

- „EBWL“,
- „Unternehmensrechnung“,
- „Einführung in die Wirtschaftsinformatik“ und
- „Grundlagen des Wirtschaftsrechts“

wird auf Antrag der Studierenden das dem der Ermittlung der Modulnote entsprechende gewichtete Mittel der in den jeweiligen Vordiplomprüfungen erbrachten Punkte ermittelt.
Dabei wird auch die in der nicht bestandenen Teilprüfungsleistung erzielte Punktezahl angerechnet.

Sollte eine Teilprüfung nicht erbracht worden sein, wird sie mit null Punkten in die Berechnung der zu mittelnden Punktezahl einbezogen. Entspricht dieses Mittel aller Teilleistungen mindestens der jeweiligen Bestehensgrenze des Moduls, so gilt das Modul als bestanden. Die Modulnote ergibt sich entsprechend.

II
Werden in einem der in Absatz 1 genannten Module entsprechend separierbare Teilprüfungen angeboten, können die Studierenden beantragen, stattdessen einmalig die noch fehlende bzw. nicht bestandene Teilprüfung abzulegen.
Die Ermittlung der Gesamtpunktezahl sowie die daraus folgende Entscheidung über das Bestehen des Moduls bzw. die Ermittlung der Modulnote erfolgen entsprechend Absatz 1.

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III
Auf Antrag der Studierenden werden bei einem Wechsel vom Diplomstudiengang in den
B.Sc.-Studiengang die erbrachten Prüfungsleistungen in den Veranstaltungen

„Wirtschaftspolitik“ und

„Finanzwissenschaft“

als Modul Applied Economics I bzw. Applied Economics II anerkannt.

IV
Entsprechende Anerkennungen können nachträglich auf Antrag auch von Studierenden in Anspruch genommen werden, die bereits vom Diplomstudiengang der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft in den B.Sc.-Studiengang gewechselt sind. Insbesondere kann dies auch für seit dem Wechsel bestandene Module erfolgen, wenn dadurch eine Verbesserung der Note möglich ist.

V
Den Nachweis über die in den jeweiligen Vordiplomprüfungen erzielten Punkte ist von Studierenden durch entsprechende Bescheinigungen der entsprechenden Lehrstühle zu erbringen.

VI
Im Fall eines abschlägigen Ergebnisses bei der rechtlichen Prüfung durch das Justitiariat würden diese erweiterten Übergangsregelungen bis zum Ende des jeweils laufenden Semesters in Kraft bleiben.

VII
Die Antragsformulare können ab Montag, den 21.06.2010 im Prüfungsamt GC 1/157 abgeholt werden.