Allgemeine Änderungen PrÜfungsordung/Studienordnung



Maximal erreichbare Credit Points erhÖht (gÜltig ab dem Sommersemester 2010)

Die obere Grenze von maximal 120 Credit Points wurde auf 126 Credit Points erhöht.
Somit ist es den Studierenden ab der Prüfungsperiode Sommersemester 2010 möglich, Prüfungen bis zu maximal 96 Credit Points anzumelden (+ Diplomarbeit 30 CPs). Die Anmeldung erfolgt wie gewohnt über das FlexNow-System.
Folgende Regelungen behalten dennoch ihre Gültigkeit (wie alle übrigen Regelungen):

- mindestens 15 Credit Points in jedem Fach
- maximal 21 Credit Points pro Fach (somit dürfen 21 Credit Points nicht überschritten werden)
- Summe BWL bzw. Summe VWL mindestens 36 Credit Points

Beachten Sie bitte, dass alle über 90 Credit Points hinausgehenden Prüfungsleistungen in die Diplomnote eingerechnet werden!

Schwerpunktwechsel (gÜltig ab Oktober 2009)

Wird ein Schwerpunkt bzw. Wahlfach gewechselt, so müssen die bereits erbrachten Leistungspunkte nicht mehr auf dem Schattenkonto verbleiben. Diese können auf Antrag beim Prüfungsamt als A-BWL bzw. A-VWL verbucht werden. Die Anrechnung von Leistungspunkten aus dem Wahlfach Wirtschaftsrecht ist von dieser Regelung ausgenommen. Für die Anrechnung ist zu beachten, dass alle bisher erbrachten Leistungen angerechnet werden müssen und noch genügend freie CPs im A-Fach vorhanden sind. Ist dies nicht der Fall, so werden diejenigen Fächer angerechnet, die in der Summe den bisherigen Notenschnitt des A-Fachs am besten widerspiegeln. Sollten aus dem gewechselten Fach Veranstaltungen Pflicht- oder Wahlpflichtfächer des neuen Schwerpunktes sein, so werden diese immer noch zwingend im neuen Schwerpunkt verbucht. Diese Regelung gilt ab Oktober 2009 und die Anrechnung ist für die davor gewechselten Schwerpunkte nachträglich NICHT möglich.


PflichtseminarE (gÜlTig ab Dezember 2009)

In Bezug auf die beiden Pflichtseminare des Diplomstudiengangs wurde zur Verbesserung der Studierbarkeit folgendes beschlossen: Die Verpflichtung, ein Seminar in BWL und ein Seminar in VWL (§ 16 Abs. 2 S. 3 DPO) zu jeweils mind. 3 Credit Points (§ 8 Abs. 8 Studienordnung) zu absolvieren, wurde aufgelockert. Ab sofort ist es den Studierenden möglich, beide Seminare nur im Bereich BWL oder beide Seminare nur im Bereich der VWL zu absolvieren – oder wie gehabt ein BWL-Seminar und ein VWL-Seminar. Somit müssen jedoch weiterhin zwei Seminare belegt werden.
Folgendes ist zu beachten:

  • Beide Seminare müssen immer noch jeweils mind. 3,0 CPs wert sein.
  • Interne Regelungen der Lehrstühle bleiben von dieser Regelung unberührt (z.B. Seminar am jeweiligen LS ist
    Pflicht für die Diplomarbeit).
  • Ein Seminar aus dem Bereich Wirtschaftsrecht zählt weiterhin nicht dazu, d.h. es muss sich um ein reines VWL- oder
    BWL-Seminar handeln.

Stand: 15. März 2010