Allgemeine BWL und Allgemeine VWL

Im Sommersemester 2008 wurden die Sockelveranstaltungen letztmalig gelesen. Klausuren zu diesen Veranstaltungen werden weiterhin angeboten.

Ab WS 2008/2009 können A-BWL und A-VWL durch beliebige Veranstaltungen aus den Speziellen Volkswirtschaftslehren bzw. Speziellen Betriebswirtschaftslehren ergänzt werden, d.h. die Verpflichtung, Sockelveranstaltungen nachzuweisen, entfällt.

Es ist darauf zu achten, dass nicht die Pflicht- bzw. Wahlpflichtfächer der gewählten Schwerpunkte als A-Fach angemeldet werden. Nähere Infos sind im Reader zu finden.


Achtung:

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass eine Anmeldung von Veranstaltunge aus dem Wahlfach "Wirtschaftsrecht" als A-BWL und/oder A-VWL generell NICHT möglich ist! Lediglich "Recht der Personalwirtschaft (Arbeitsrecht)" ist im Schwerpunkt "Personalökonomik" für "Personalökonomik VI" anrechenbar - und somit auch in der A-BWL als "Personalökonomik VI". Sollten keine weiteren speziellen Anrechnungen seitens der Lehrstühle geregelt worden sein, dann sind die übrigen Veranstaltungen aus dem Bereich "Wirtschaftsrecht" nicht anrechenbar.


Bei der Wahl der als A-Fach anzumeldenden Module sollten dringend die Voraussetzungen bzw. Empfehlungen beachtet werden. Einige Module können innerhalb eines Schwerpunktes aufeinander aufbauen, so dass zuvor die entsprechenden Vorkenntnisse erworben werden sollten. Wir empfehlen allen Diplomstudierenden dringend, bei der Wahl der Module mit den Modulhandbüchern zu arbeiten! Diese beinhalten detaillierte Informationen zu den einzelnen Modulen/Veranstaltungen und auch zu den Voraussetzungen bzw. Empfehlungen. Wir haben für Sie einen kompakten Überblick über die Voraussetzungen/Empfehlungen zusammengestellt. Dieser stellt jedoch KEINEN Ersatz zum Arbeiten mit den Modulhandbüchern dar und dient lediglich zur groben Orientierung!


A-BWL und A-VWL kompakt

  • A-Fach kompakt

ModulhandbÜcher