RUB » Tierschutzbeauftragter

Der Tierschutzbeauftragte ist verpflichtet
1.
auf die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes zu achten
2. d
ie Einrichtung und die mit der Haltung der Tiere befassten Personen zu beraten, insbesondere hinsichtlich des Wohlergehens der Tiere beim Erwerb, der Unterbringung und der Pflege.
Er berät Wissenschaftler, Studierende und andere Mitarbeiter der Ruhr-Universität in allen Tierschutzfragen, insbesondere zur artgerechten Unterbringung, Versorgung und Pflege von Versuchstieren, zu Maßnahmen zur Vermeidung von Leiden, Schmerzen oder Schäden bei Versuchstieren, zur Anwendung von Methoden, die Belastungen der Tiere im Experiment verringern, den Versuchstierbedarf absenken oder, wo möglich, durch alternative Methoden ganz ersetzen (gemäß dem 3R-Prinzip: "replace, reduce, refine").

Überdies gibt der Tierschutzbeauftragte zu allen Anträgen auf Genehmigung von Tierversuchen eine Stellungnahme ab.

Der Tierschutzbeauftragte bietet Lehrveranstaltungen zur Aus- und Weiterbildung für alle Personen an, die Tierversuche durchführen wollen.

Der Tierschutzbeauftragte beteiligt sich aktiv an der Entwicklung und Etablierung von Methoden, die geeignete Alternativen und Ergänzungen zu Tierversuchen darstellen.

Service

Aktuelles


Fort- und Weiterbildung


Externe Veranstaltungen
Vortragsreihen und Kolloquien


Lehre und Ausbildung

    

Formulare

Links

  Gesetze und Vorschriften
 Versuchstierkundliche Gesellschaften

Kontakt

PD Dr. Matthias Schmidt

Ruhr-Universität Bochum
Gebäude MA 6 / Raum 152
Universitätsstraße 150
44801 Bochum

Telefon +49 (0) 234 / 32-24913
Fax  +49 (0) 234 / 32-14728

Bürozeiten: Di und Do 9:00 bis 12:00 Uhr
                   und nach Vereinbarung

E-Mail:
tierschutzbeauftragter@ruhr-uni-bochum.de