TERMINE UND FRISTEN
- allgemeine, Bewerbungs- und Rückmeldefristen sowie Vorlesungszeiten der Ruhr-Universität Bochum
- Termine der obligatorischen Einstufungstests
- Fristen für die Prüfungsanmeldung beim Prüfungsamt der Fakultät für Philologie
TERMINE DER OBLIGATORISCHEN EINSTUFUNGSTESTS |
FRANZÖSISCH |
Einstufungstest
Interessierte an den obligatorischen Einstufungstests für die Romanischen Sprachen sollten sich unter http://www.zfa.ruhr-uni-bochum.de/lehre/einstufung/ informieren und für die Einstufungen anmelden!
Befreiung vom Einstufungstest Französisch nur bei Vorlage einer der folgenden Bescheinigungen bzw. Diplome:
- Entsprechender Vermerk im Zeugnis der Reifeprüfung über das erworbene Kompetenzniveau (mind. B1)
- Vereinbarung zwischen der Republik Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Befreiung von einem Sprachtest „Französisch“ an einer französischen Hochschule oder Abi-bac
- DELF niveau B1
- Erfolgreicher Abschluss nach UNICert I
Studierende ohne oder mit nicht ausreichenden Sprachkenntnissen wenden sich bitte an das Zentrum für Fremdsprachenausbildung (ZfA).
ITALIENISCH |
Einstufungstest
Interessierte an den obligatorischen Einstufungstests für die Romanischen Sprachen sollten sich unter http://www.zfa.ruhr-uni-bochum.de/lehre/einstufung/ informieren und für die Einstufungen anmelden!
Befreiung vom Einstufungstest Italienisch nur bei Vorlage einer der folgenden Bescheinigungen bzw. Diplome:
- Entsprechender Vermerk im Zeugnis der Reifeprüfung über das erworbene Kompetenzniveau (mind. B1)
- CELI - Certificato di Conoscenza dell' Italiano come Lingua Straniera – livello 2
- CLS - Certificazione di Italiano come Lingua Straniera – livello Uno
- Erfolgreicher Abschluss nach UNICert I
Studierende ohne oder mit nicht ausreichenden Sprachkenntnissen wenden sich bitte an das Zentrum für Fremdsprachenausbildung (ZfA).
SPANISCH |
Einstufungstest
Interessierte an den obligatorischen Einstufungstests für die Romanischen Sprachen sollten sich unter http://www.zfa.ruhr-uni-bochum.de/lehre/einstufung/ informieren und für die Einstufungen anmelden!
Befreiung vom Einstufungstest Spanisch nur bei Vorlage einer der folgenden Bescheinigungen bzw. Diplome:
- Entsprechender Vermerk im Zeugnis der Reifeprüfung über das erworbene Kompetenzniveau (mind. B1)
- DELE – Diploma Cervantes – erfolgreicher Abschluss des Diploma Básico de Español como Lengua Extranjera – Nivel Inicial – Umbral (entspreicht B1 des Europäischen Referenzrahmens)
- Erfolgreicher Abschluss nach UNICert I
Studierende ohne oder mit nicht ausreichenden Sprachkenntnissen wenden sich bitte an das Zentrum für Fremdsprachenausbildung (ZfA).