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persönliche schutzausrüstung

Im Praktikum wird sehr darauf geachtet, dass die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Dazu gehört das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und das Einhalten von bestimmten Vorgaben.

PSA:

Schutzbrille:
Während des Aufenthaltes im Praktikum ist eine Schutzbrille zu tragen.
Brillenträger können sich eine Überbrille ausleihen.

Labormantel, Kittel:
Der Aufenthalt im Praktikum ist nur mit Labormantel erlaubt. Der Labormantel ist geschlossen zu tragen. Er soll weiß sein.
Der Labormantel muss mindestens 35% Baumwolle enthalten.

Schutzhandschuhe:
Im Praktikum ist das Tragen von Handschuhen nicht erlaubt.
In diesem Praktikum arbeiten Sie mit Chemikalien, deren Gefährlichkeit das Tragen von Handschuhen nicht erforderlich macht. Langjährige Beobachtungen haben zu dem ergeben, dass bei Arbeiten mit Handschuhen unsauber gearbeitet wird. Ein Ziel des analytischen Praktikums ist, dass Sie lernen sauber zu arbeiten.
Arbeiten mit Handschuhen erfordert zusätzlich einen Hautschutzplan (cremen usw.), der eingehalten und kontrolliert werden muss, mit erforderlichen Konsequenzen bei Nichtbeachtung.

Vorgaben:

Lange Haare, bei Frauen und Männern, müssen hochgebunden (Haarknoten) und festgesteckt werden. Im Praktikum wird mit offenen Flammen gearbeitet.

Kopftücher und Kappen dürfen nicht festgesteckt werden. Kopftücher dürfen nicht verknotet sein. Dieses wird von Mitarbeiterinnen kontrolliert.
Kopftücher und Kappen müssen mindestens 35% Baumwolle enthalten.

Im Praktikum sind die Beine durch lange Hosen oder Röcke zu schützen. Es soll verhindert werden, das Säuren und Laugen direkt auf die Haut gelangen können. Im Sommerpraktikum werden die Studierenden, die mit Beinfreiheit erscheinen, nicht in das Praktikum gelassen.
Enganliegende Leggins sind in diesem Sinne kontraproduktiv.

Es ist geschlossenes festes Schuhwerk zu tragen. In Sandalen und anderem offenen Schuhwerk können Sie nicht am Praktikum teilnehmen.