Service des Tierschutzbeauftragten
Der Tierschutzbeauftragte berät Beschäftigte und Studierende der RUB in Fragen zum Tierschutz, zur Tierhaltung und zur Durchführung von Tierversuchen. Außerdem unterstützt er Wissenschaftler, die Tierversuche durchführen wollen, bei den behördlichen Genehmigungsverfahren. Allerdings müssen die dafür notwendigen Anträge in deutscher Spreche eingereicht werden. Wissenschaftlern, die Anträge nicht in deutscher Sprache formulieren können, bietet der Tierschutzbeauftragte Hilfe bei der Erstellung der Anträge in englischer Sprache und die anschließende Übersetzung ins Deutsche an.