Erasmus+-Studium und Praktikum: Mobilitäten bleiben mit Einschränkungen förderfähig

Bochumer Studierende haben trotz Brexit die Möglichkeit Erasmus+-Förderung für ein Studium oder Praktikum in Großbritannien zu erhalten.

Falls Großbritannien das Austrittsabkommen vor dem 31.10.2019 annimmt, greift für Erasmus+ eine Übergangslösung. Es ändert sich bis zum Ende der aktuellen Programmgeneration nichts.

Falls Großbritannien das Austrittsabkommen vor dem 31.10.2019 nicht annimmt ("no deal Brexit"), werden alle Mobilitäten bis zu ihrem jeweiligen Ende gefördert, die spätestens an diesem Tag physisch vor Ort begonnen wurden. Selbst bei einem solchen ungeordneten Austritt ist – mit der genannten terminlichen Einschränkung für Studierende und Praktikanten – damit das Wintersemester förderfähig.

Falls sich tagesaktuelle Entwicklungen ergeben sollten, informieren wir Sie auf unseren Internetseiten und in den sozialen Medien.

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