grundlagenzertifikat

Schlüsselqualifikation

Informationen zum Zertifikat "Grundlagen im Recht"

 

Um sich als juristischer Berufseinsteiger vom Rest des Bewerberfeldes abheben zu können, sind neben einer möglichst erfolgreichen „Ersten Prüfung“ weitere Nachweise juristischer Fähigkeiten äußerst hilfreich. Wenn auch besondere methodische, historische, wirtschaftliche etc. Kompetenzen nachgewiesen werden können, überzeugt das so manchen Arbeitgeber. Die rechtswissenschaftlichen Grundlagenfächer bieten hier vielfältige Möglichkeiten. Sie sind nicht nur Teil der (Weiter-) Bildung während des Studiums, sondern erlauben einen Blick „über den Tellerrand hinaus“ im ansonsten so examensorientierten Studium. Damit die in diesem Bereich überdurchschnittlich engagierten Studenten die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse kompakt und übersichtlich nachweisen können, wird an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum fortan das Zertifikat „Grundlagen des Rechts“ angeboten.

Das Zertifikat wird ohne bürokratischen Aufwand unter folgenden Voraussetzungen erteilt:

1. Erfolgreicher Besuch (mit bestandener Abschlussklausur) von zwei Grundvorlesungen. Das sind solche, in denen zugleich ein einfacher Grundlagenschein erworben worden ist.

2. Erfolgreicher Besuch einer Aufbauvorlesung oder eines Grundlagenseminars, nachzuweisen durch einen qualifizierten Grundlagenschein.

3. Zusätzlich erfolgreiche Teilnahme an einem (ggf. zweiten) Grundlagenseminar (mit schriftlicher Arbeit und Referat). Auf Antrag des Studenten und nach Vorlage der vier erforderlichen Scheine stellt der Veranstalter der zuletzt besuchten Veranstaltung das Zertifikat aus.