Fakultätsrat

Der Fakultätsrat ist das leitende Gremium der Fakultät für Geschichtswissenschaft. Sämtliche Angelegenheiten, die die Fakultät für Geschichtswissenschaft oder eine ihrer Untergliederungen (Historisches Institut, Kunstgeschichtliches Institut, Archäologische Wissenschaften) betreffen, werden hier diskutiert und besprochen. Dies beinhaltet u.a. die Berufung von Professoren, das Einrichten von Kommissionen, Mittelverteilung und das Erstellen von Studienordnungen. Laut Gebührensatzung ist der Fakultätsrat auch das entscheidende Organ bei Entscheidungen über die Verwendung der Studiengebühren auf Institutsebene unter maßgeblicher Beteiligung der studentischen VertreterInnen. Der Fakultätsrat setzt sich aus den VertreterInnen der Statusgruppen Lehrende, Mittelbau, Studierende und nicht wissenschaftliche Mitarbeiter zusammen. Momentan werden alle drei studentischen Vertreter vom Fachschaftsrat Geschichte gestellt. Die Mitglieder des Fakultätsrates werden einmal im Jahr per Listenwahl gewählt. Der Vorsitzende des Fakultätsrates ist der Dekan /die Dekanin des Institutes für Geschichtswissenschaften.