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Hintergrund und Ziele des Studiengangs

Vor dem Hintergrund der sich stetig ausweitenden europäischen und internationalen Beziehungen, vor allem in der Wirtschaft und der sich daraus ergebenden zunehmend komplizierten juristischen Sachverhalte, haben sich die juristischen Fakultäten der Ruhr-Universität Bochum und der Université de Tours entschieden, einen gemeinsamen juristischen integrierten Studiengang einzurichten, der eine neue Generation von Juristen auf den komplexen und anspruchsvollen Arbeitsmarkt vorbereiten soll. Die an diesem integrierten Deutsch-französischen Bachelorstudiengang im nationalen und europäischen Wirtschaftsrecht teilnehmenden Studierenden sollen speziell auf die Besonderheiten der juristischen Fälle und Situationen mit deutsch-französischen und europäischen Bezügen vorbereitet werden. Dabei bieten Deutschland und Frankreich als zwei wirtschaftlich bedeutende Staaten in der Europäischen Union und auf internationaler Ebene ein lohnendes Betätigungsfeld für wirtschaftlich orientierte Juristen.

Der Deutsch-französische Bachelorstudiengang geht dabei auf eine jahrelangen Partnerschaft der beiden Universitäten, wie auch der Juristischen Fakultäten zurück, im Rahmen derer es bereits zu engen Kontakten in Forschung und Lehre gekommen ist. Seit vielen Jahren veranstalten die juristischen Fakultäten der beiden Partneruniversitäten gemeinsame europarechtliche Tagungen mit daraus resultierenden Publikationen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Bochum-Tours Seminars.

Die enge Zusammenarbeit beider Fakultäten zeigt sich im Rahmen des Deutsch-französischen Bachelorstudiengangs insbesondere darin, dass in jedem Semester Veranstaltungen von Lehrbeauftragten der Partnerfakulät im jeweils anderen Land stattfinden.

Ablauf des Studiums

Nach einem ersten Studienjahr an der jeweiligen Heimatuniversität erfolgt ab dem zweiten Studienjahr die gemeinsame Ausbildung in Bochum. Abschließend absolvieren alle Studierenden gemeinsam das dritte und letzte Studienjahr in Tours.

1. + 2. Semester
in Tours bei Einschreibung in Tours
1. + 2. Semester
in Bochum bei Einschreibung in Bochum
3. + 4. Semester
in Bochum
5. + 6. Semester
in Tours

Abschlüsse: LL.B. (Bochum) / Licence en droit (Tours)

Absolventen des Studiengangs erhalten nach 6 Semestern zwei Abschlüsse: den Bachelor of Laws (LL.B.) vergeben von der Ruhr-Universität Bochum und die französische Licence en Droit von der Université de Tours. Die Erteilung beider Abschlüsse setzt das Bestehen aller Pflichtprüfungen und die Teilnahme an allen Pflichtveranstaltungen gemäß den Studien- und Prüfungsordnungen der beiden Fakultäten voraus. Erforderlich ist der Erwerb von insgesamt 180 Credit Points. Die Studierenden sollen mit Erhalt beider Diplome Grundkenntnisse in beiden Rechtssystemen und im Europarecht erlangt haben.

Neben dem Präsenzstudium ermöglicht ein vierwöchiges Praktikum, das mindestens zwei Wochen im Partnerland oder bei einer internationalen Organisation stattfinden soll, erste Einblicke in das juristische Berufsleben. Abgerundet wird das Programm durch Fremd- und Fachsprachenkurse.

Am Ende dieser dreijährigen universitären Ausbildung mit Praxisbezug erwerben die Studierenden einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss, mit dem sie sich auf dem europäischen Arbeitsmarkt bewerben können. Mit dem Doppelabschluss (Licence / Bachelor) können die Absolventinnen und Absolventen ihr Studium fortsetzen und in einer zweiten Phase einen Masterabschluss anstreben. Die juristischen Fakultäten beider Partneruniversitäten beabsichtigen in Zukunft die Einrichtung eines zweijährigen deutsch-französischen Masterstudiengangs, der zu einem doppelten Masterabschluss führt. Dieses Aufbaustudium dient der Spezialisierung im Wirtschaftsrecht.

Absolventen, die in Deutschland die Befähigung zum Richteramt erwerben möchten und zu diesem Zweck die „Erste Juristische Prüfung“ absolvieren möchten, können die während der ersten vier Semester in Bochum erworbenen Leistungsnachweise grundsätzlich anrechnen lassen. Das Auslandsjahr in Tours mit den dortigen Abschlussprüfungen und der Bachelorarbeit kann dabei als Schwerpunktbereich anerkannt werden.

Gebühren & Finanzierung

Für den grundständigen Studiengang werden neben dem Sozialbeitrag keine Gebühren erhoben. Derzeit erhalten Studierende des DFBM während ihrer Auslandsphase einen finanzielle Förderung durch das Erasmus-Programm von monatlich mindestens € 250,-. Zudem gewährt die Deutsch-Französische Hochschule momentan ein Stipendium in Höhe von € 300,- pro Monat.

Daneben können weitere Förderungen [z. B. (Auslands-)BAföG] in Anspruch genommen werden.

Bewerbung und Zulassung

Der Studiengang beginnt jeweils zum Wintersemester.

Die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme am Studiengang bestimmen die beiden Partnerfakultäten nach den dort geltenden Regelungen selbst.

An der RUB ist neben der allgemeinen Hochschulreife die ausreichende Beherrschung der französischen Sprache mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) Voraussetzung für die Teilnahme am Studiengang.

Dies ist in der Regel erfüllt, bei

  • Bewerber(innen) mit einem französischen Abitur (Baccalauréat) oder einem deutsch-französischen bilingualen Schulabschluss (Abi-bac),
  • Bewerber(innen), die eine Abiturprüfung im Leistungsfach "Französisch" abgelegt haben,
  • Bewerber(innen), die erfolgreich die DELF / DALF - Prüfung oder den TCF Test abgelegt haben, sofern diese Prüfung nicht älter als zwei Jahre ist.

Die Bewerbung kann ab ca. Mitte Mai über das Online-Bewerbungsportal der Ruhr-Universität Bochum vorgenommen werden. Bewerbungsschluss ist der 15.07. eines jeden Jahres. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Studierendensekretariats der RUB.

Rechtsgrundlagen & Studienverlauf

Rechtsgrundlage für den Deutsch-französischen Bachelorstudiengang ist die Studien- und Prüfungsordnung vom 18. Mai 2018.

Eine Übersicht des Studienverlaufs bei Studienbeginn in Bochum finden Sie hier.

Eine Übersicht des Studienverlaufs bei Studienbeginn in Tours finden Sie hier.