Alles wandelt sich: 2010-...

Genau wie die Einführung der Studiengebühren zum Wintersemester 2006/07 eine Zäsur darstellte, ist auch die Abschaffung der Studiengebühren ab dem Wintersemester 2011/12 eine Zäsur: In finanzieller Hinsicht geht es seitdem rapide abwärts. Obwohl die Landesregierung NRW versprochen hat, die fehlenden Studiengebühren zu kompensieren, hat das Institut aus den sog. Qualitätsverbesserungsmitteln (QVM) kumuliert knapp 630.000 Euro (Stand: Sommersemester 2015) weniger erhalten, wenn man die letzte Zuweisung aus Studiengebühren als Maßstab nimmt. Die Studierendenzahlen sind seitdem übrigens wieder gestiegen, ebenso die Zahl der Studierenden, die ihr Studium nicht in der Regelstudienzeit abschließt.

Für Diskussionsstoff sorgt das sog. Hochschulzukunftsgesetz NRW, mit dem etwa die Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen pauschal aufgehoben wird ... Hier zeigt sich nicht nur das Unverständnis akademischer Lehre und Gepflogenheiten, sondern auch, dass gern alle Fächer über einen Kamm geschoren werden. Die Halbwertzeit solcher Gesetze ist allerdings relativ gering, sodass man gespannt sein darf, was als nächstes folgt!

Ganz aktuell zeichnet sich ab, dass ab dem Wintersemester 2015/16 auch die Master-Studiengänge bzw. Master-Studienfächer der Germanistik (M.Ed. Deutsch, M.A. Germanistik) durch einen Numerus Clausus reguliert werden müssen – die Zahl der Studierenden ist schlicht zu hoch, die Kapazität ausgeschöpft.