Die Medizin kann schwerkranken Menschen durch eine Organtransplantation
die Chance auf ein neues Leben eröffnen. Vorausgesetzt, es gibt
genügend Menschen, die zu einer Organspende bereit sind. Deshalb ist es
wichtig, sich mit dem Thema Organspende zu beschäftigen, eine
Entscheidung zu treffen und diese zu dokumentieren.
Was wird gespendet?
Auf dem Organspendeausweis kann jeder seine Erklärung zur Organspende
für den Todesfall schriftlich dokumentieren. Sie können einer Spende
von Organen und Geweben uneingeschränkt zustimmen oder die Spende
beschränken: entweder bestimmte Organe und Gewebe von der Spende
ausschließen oder nur bestimmte Organe und Gewebe spenden. Außerdem ist
es möglich, einer Spende generell zu widersprechen.
Wer entscheidet?
Wer die Entscheidung nicht selbst oder nicht sofort treffen will, kann
sie auf eine andere Person übertragen, zum Beispiel auf den Ehepartner,
einen guten Freund oder eine sonstige Vertrauensperson. Um den eigenen
Willen unmissverständlich auszudrücken, sollte nur eine der fünf
verschiedenen Erklärungsmöglichkeiten angekreuzt werden. In der Zeile
„Anmerkungen/Besondere Hinweise“ können Sie zum Beispiel eine Person
benennen, die im Todesfall benachrichtigt werden soll, etwa weil sie
über ihre Entscheidung informiert ist, oder auf eine Erkrankung
hinweisen, die für die Spende von Bedeutung sein könnte.
Welche Organe?
Folgende Organe können derzeit nach dem Tod gespendet und übertragen
werden: Herz, Lunge, Leber, Niere, Bauchspeicheldrüse, Dünndarm und
Teile der Haut (Organe).
Welche Gewebe?
Folgende Gewebe können gespendet werden: Hornhaut der Augen,
Herzklappen und Teile der Blutgefäße, der Hirnhaut, des Knochengewebes,
des Knorpelgewebes und der Sehnen (Gewebe).
Altersgrenze?
Es gibt keine feste Altersgrenze für eine Organspende. Ob gespendete
Organe und Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, ist erst im
Todesfall medizinisch zu beurteilen. Wichtig ist dabei nicht das
kalendarische Alter des Spenders, sonders das biologische Alter seiner
Organe und Gewebe. Es ist deshalb nicht erforderlich, sich ärztlich
untersuchen zu lassen, wenn Sie nach dem Tod Organe und Gewebe spenden
und dies dokumentieren möchten.
Ist eine Organspende möglich, wenn
gleichzeitig eine Patientenverfügung existiert?
Ja. Man kann diese so verfassen, dass die Möglichkeit zur Organspende
erhalten bleibt. Um Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden, ist es
wichtig, gerade zu diesen Punkten eindeutige Angaben zu machen und die
Angehörigen darüber zu informieren. Vom Bundesministerium der Justiz
gibt es dazu ausformulierte Textvorschläge. Möglich ist z.B. „Ich
stimme einer Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu
Transplantationszwecken zu. (ggf. Ich habe einen Organspendeausweis
ausgefüllt). Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich
abzeichnenden Hirntod als Organspender in Betracht und müssen dafür
ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden, die ich in meiner
Patientenverfügung ausgeschlossen habe, dann geht die von mir erklärte
Bereitschaft zur Organspende vor.“
Welche Regelungen gelten im
europäischen Ausland?
Die Organspende ist in den verschiedenen europäischen Staaten
unterschiedlich geregelt. In Deutschland, wie beispielsweise auch in
Dänemark, Griechenland und Großbritannien, gilt die erweiterte
Zustimmungslösung. Das bedeutet, dass jeder Einzelne für sich
entscheidet, ob er nach seinem Tod Organe spenden möchte. Der
persönliche Wille wird in jedem Fall akzeptiert. Für den Fall, dass
keine Entscheidung bekannt ist, entscheiden die Angehörigen nach dem
mutmaßlichen Willen des Verstorbenen.
In anderen Ländern, wie beispielsweise
Österreich, Italien, Spanien und Slowenien, gilt die
Widerspruchslösung. Hier wird erwartet, dass jeder, der eine
Organspende für sich ablehnt, zu Lebzeiten seinen Widerspruch
dokumentiert. Ist dies nicht geschehen, kann nach Feststellung des
Todes eine Organentnahme durchgeführt werden.
Wie die Organspende auch geregelt ist:
Um sicherzustellen, dass der eigene Wille berücksichtigt wird, ist es
sinnvoll, seine persönliche Entscheidung in einem Organspendeausweis zu
dokumentieren und den Angehörigen mitzuteilen. Damit die eigene
Entscheidung auch im fremdsprachigen Ausland verstanden und beachtet
wird, empfiehlt es sich, ein übersetztes Beiblatt (s. u.) zum
Organspendeausweis in neun Sprachen mitzuführen. Es kann in Bulgarisch,
Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch,
Spanisch und Ungarisch herunter geladen werden. Dort ist auch ein
Organspendeausweis in Türkisch zu finden. Eine Übersicht über die
geltenden Regelungen in den verschiedenen europäischen Ländern sowie
weitere Informationen zur Organspende finden Sie hier.
Der Organspendeausweis, den der spendebereite Bürger bei sich trägt,
schafft Klarheit. Wenn er nicht vorliegt, müssen im Fall eines Unfalls
oder einer plötzlichen schweren Erkrankung ansonsten die Angehörigen
entscheiden; der Betroffene hätte dann keine Möglichkeit mehr, sein
Persönlichkeitsrecht wahrzunehmen. Zudem entlastet der Ausweis die
Angehörigen in einer bedrückenden Situation von einer schwerwiegenden
Entscheidung. Im seit 1997 geänderten Organspendeausweis kann man das
Einverständnis zur Organspende entweder generell erteilen, oder man
kann es auf bestimmte Organe oder Gewebe einschränken oder einer
Organspende widersprechen. In der Zeile "Anmerkungen /Besondere
Hinweise" kann man eine Person benennen, die im Todesfall
benachrichtigt werden soll.
Das Ausfüllen dieser Erklärung ist ein
völlig unbürokratischer Akt, der kaum Mühe erfordert. Es ist auch
möglich, seine Erklärung einfach nur auf einem Bogen Papier formlos
festzuhalten. Eine testamentarische Erklärung wäre jedoch nutzlos, da
ein Testament zu einem Zeitpunkt eröffnet wird, an dem es für eine
Organentnahme zu spät ist.
Dabei muss niemand fürchten, sich ein für allemal festzulegen. Wer
seine Einstellung zur Organspende ändert, muss lediglich die alte
Erklärung vernichten. Auf einem neuen Ausweis kann man seine geänderte
Einstellung festhalten. Außerdem ist es sinnvoll, die Angehörigen oder
eine andere Vertrauensperson über den geänderten Entschluss zu
informieren.
Der Organspendeausweis ist in vielen
Arztpraxen und Apotheken erhältlich. Sie können ihn aber auch hier als
PDF-Dokument herunterladen, ausdrucken und den Vordruck ausschneiden
und ausfüllen.
Es ist sinnvoll, den
Organspendeausweis bei den Personalpapieren mit sich zu tragen, da in
einer Unfallsituation hier als erstes nachgeschaut wird, um die
Angehörigen verständigen zu können. Man kann den Ausweis aber auch bei
Angehörigen oder einer nicht verwandten Vertrauensperson hinterlegen.
Zum Download:
Die häufigsten
Fragen zur Organspende |
Gibt es eine Altersgrenze für die
Organspende?
Für die Organspende gibt es keine feststehende Altersgrenze.
Entscheidend ist der Zustand der Organe. Dieser hängt jedoch nur
bedingt vom kalendarischen Alter ab. Über die Frage, ob ein Organ
transplantiert werden kann, entscheiden medizinische Tests nach dem
Tode – und letztlich der Arzt, der die Organe transplantiert. Völlig
unabhängig vom Alter kann die Augenhornhaut (außer bei Säuglingen und
Kleinkindern) gespendet werden.
Welche (Vor-)Erkrankungen schließen
eine Organspende aus?
Eine Organentnahme wird grundsätzlich ausgeschlossen, wenn beim
Verstorbenen eine akute Krebserkrankung sowie ein positiver HIV-Befund
vorliegen. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach
den vorliegenden Befunden, ob Organe für eine Entnahme in Frage kommen.
Muss oder kann ich mich als
Organspender registrieren lassen?
Eine Registrierung von Daten im Zusammenhang mit der Bereitschaft zur
Organspende findet nicht statt. Es existiert in Deutschland auch kein
Widerspruchsregister (Eintragung der Ablehnung). Deshalb ist es
wichtig, die eigene Entscheidung auf einem Organspendeausweis
festzuhalten und mit der Familie darüber zu sprechen.
Genauso wenig ist es notwendig, sich
ärztlich untersuchen zu lassen, bevor man sich zur Organspende bereit
erklärt. Die medizinische Eignung der Organe für eine Transplantation
wird geprüft, nachdem der Tod festgestellt worden ist.
Genügt der Organspendeausweis als
Rechtsgrundlage für eine Organentnahme? Werden die Angehörigen trotz
Organspendeausweis um ihre Zustimmung gebeten?
Ist das Einverständnis des Verstorbenen dokumentiert, so ist eine
Organentnahme rechtlich zulässig. Der Wille des Verstorbenen hat
Vorrang. Bei vorliegendem Organspendeausweis werden die Angehörigen
also nicht um eine Entscheidung zur Organspende gebeten, sie müssen
jedoch darüber informiert werden.
Unter welchen Bedingungen ist eine
Lebendspende möglich?
Die Bedingungen für die Lebendspende regelt das Transplantationsgesetz.
Dabei räumt der Gesetzgeber der Organspende nach dem Tode grundsätzlich
Vorrang vor der Lebendspende ein. In Deutschland ist eine Organspende
zu Lebzeiten nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades, unter
Ehepartnern, Verlobten und unter Menschen möglich, die sich in
besonderer persönlicher Verbundenheit nahe stehen. Eine unabhängige
Gutachterkommission prüft, ob die Spende freiwillig und ohne
finanzielle Interessen geschieht. Es muss außerdem sicher gestellt
sein, dass für den Empfänger zum Zeitpunkt der geplanten Übertragung
kein Organ aus einer postmortalen Organspende zur Verfügung steht.
Spender und Empfänger müssen sich zur ärztlichen Nachbetreuung bereit
erklären.
Welche Voraussetzungen müssen für
eine postmortale Organspende erfüllt sein?
Bevor Organe für eine Transplantation entnommen werden können, müssen
zwei grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Tod des Spenders
muss nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt worden
sein (Hirntod-Diagnostik). Zweitens muss für die Entnahme eine
Einwilligung vorliegen, entweder in Form einer schriftlichen
Einverständniserklärung des Verstorbenen (Organspendeausweis) oder
indem eine vom Verstorbenen dazu bestimmte Person oder Angehörige im
Sinne des Verstorbenen einer Entnahme zustimmen.
Ich habe bereits einen
Organspendeausweis. Wird auf einer Intensivstation trotzdem alles
medizinisch Mögliche für mich getan, wenn ich lebensbedrohlich
erkranke?
Ziel aller medizinischen Maßnahmen im Falle eines Unfalls oder einer
schweren Erkrankung ist es, das Leben des Patienten zu retten. Die
Bemühungen der Notärzte, Rettungsteams und der Intensivmediziner sind
allein auf dieses Ziel ausgerichtet. Manchmal kommt die ärztliche Hilfe
zu spät, Krankheit oder Unfallfolgen sind zu weit fortgeschritten, der
Patient kann nicht mehr gerettet werden. Bei einer kleinen Gruppe von
Patienten stellt sich die Frage einer Organspende: Die Durchblutung und
die Funktionen ihres Gehirns sind aus verschiedenen Ursachen
vollständig ausgefallen; Kreislauf und Atmung werden künstlich durch
Beatmung und Medikamente aufrecht erhalten. Erst wenn der Tod durch
vollständiges irreversibles Hirnversagen (Hirntod) festgestellt worden
ist, wird die Frage der Organspende erörtert. Die Intensivmediziner
haben mit Organentnahme und Transplantation nichts zu tun.
Ich bin noch nicht volljährig. Kann
ich trotzdem einen eigenen Organspendeausweis ausfüllen?
Minderjährige können ab dem 16. Lebensjahr ihre Bereitschaft zur
Organspende auf einem Ausweis dokumentieren. Der Widerspruch kann
bereits ab dem 14. Lebensjahr erklärt werden. Den Organspendeausweis
gibt es u.a. beim Infotelefon Organspende unter der kostenlosen
Rufnummer 0800 / 90 40 400.
Kann die Familie den Verstorbenen
nach der Organentnahme nochmals sehen?
Die Familie kann in der von ihr gewünschten Weise Abschied von dem
Verstorbenen nehmen. Nach der Entnahmeoperation wird die
Operationswunde mit der gebührenden Sorgfalt verschlossen. Der Leichnam
kann aufgebahrt werden und die Bestattung wie gewünscht stattfinden.
Ist eine Organspende möglich, wenn
gleichzeitig eine Patientenverfügung existiert?
Ja. Man kann diese so verfassen, dass die Möglichkeit zur Organspende
erhalten bleibt. Um Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden, ist es
wichtig, gerade zu diesen Punkten eindeutige Angaben zu machen und die
Angehörigen darüber zu informieren. Vom Bundesministerium der Justiz
gibt es dazu ausformulierte Textvorschläge. Möglich ist z.B. „Ich
stimme einer Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu
Transplantationszwecken zu. (ggf. Ich habe einen Organspendeausweis
ausgefüllt). Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich
abzeichnenden Hirntod als Organspender in Betracht und müssen dafür
ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden, die ich in meiner
Patientenverfügung ausgeschlossen habe, dann geht die von mir erklärte
Bereitschaft zur Organspende vor.“
Quellen: |
Deutsche Stiftung
Organtransplantation (DSO) www.dso.de |
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Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung: www.bzga.de |
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Direktor: |
Prof.
Dr. Richard Viebahn
|
Anschrift: |
Chirurgische Universitätsklinik
Universitätsklinikum
Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH
In der Schornau 23-25
44892 Bochum |
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