Universitätsprogramme

Lerninfrastrukturprogramm

Programm zur Umsetzung und Weiterentwicklung von innovativen Lehr- und Lernkonzepten.

Welches Ziel verfolgt das Programm?

Das Lerninfrastrukturprogramm soll zur Umsetzung und Weiterentwicklung von innovativen Lehr- und Lernkonzepten beitragen. Zur Verbesserung der Lerninfrastruktur können Fakultäten im Rahmen dieses Programms eine Finanzierung der hierfür notwendigen Geräte- und Raumausstattung sowie Personalmittel zur Einrichtung / Programmierung / Umsetzung etc. beantragen.

Wer kann sich bewerben?

Alle Fakultäten und Zentralen Wissenschaftlichen Einrichtungen können sich an dem Programm beteiligen. Anträge können von Lehrenden gestellt werden; die Mitzeichnung des Antrags durch das Dekanat ist erforderlich.

Welche Entscheidungskriterien werden für eine Förderung zugrunde gelegt?

  • Von den im Lerninfrastrukturprogramm geförderten innovativen Lehr- und Lernvorhaben sollen möglichst viele Studierende profitieren.
  • Die Lern- und Lehrvorhaben sollen strukturell im Lehrkonzept der Fakultäten bzw. der Zentralen Wissenschaftlichen Einrichtungen verankert werden.
  • Die für die Lern- und Lehrvorhaben geförderte Geräte- und Raumausstattung darf keine reine Ersatzbeschaffung darstellen.
  • Sollten für die Nutzung der Geräte- und Raumausstattung Verbrauchsmaterialien benötigt werden, ist die Erstausstattung förderfähig, jedoch keine wiederholt anfallenden Kosten für Verbrauchsmaterial.

Wie sieht die Förderung aus?

Die Höhe und der Umfang der Förderung hängen vom konkreten Projektvorhaben ab. Förderfähig sind auch solche Maßnahmen, die in ihrer Implementierung bereits begonnen haben. Von der Förderung jedoch ausgeschlossen sind Vorhaben, die in der beantragten Form bereits seit längerem praktiziert werden oder bereits durch dieses Programm gefördert wurden. Die Anträge sollen deutlich machen, in welcher Form das Vorhaben, wenn es erfolgreich verläuft, verstetigt wird. Für das gesamte Programm stehen pro Jahr 200.000 Euro zur Verfügung.

Wie sieht das Verfahren aus und wer entscheidet über die Förderung?

Die Vergabe erfolgt innerhalb eines wettbewerblichen Verfahrens. Zur Teilnahme nutzen Sie bitte das online bereitgestellte Antragsformular, in dem das Vorhaben, seine Zielgruppe sowie die curriculare Einbindung in die Lehre und die angebotenen Studiengänge dargestellt werden. Die Anträge werden von der zentralen Qualitätsverbesserungskommission beraten und dem Rektorat zur Förderung vorgeschlagen. Die Sitzungen der Qualitätsverbesserungskommission finden in der Regel alle zwei Monate statt.

Welche Antragsfristen müssen beachtet werden?

Die Fördermittel für das Jahr 2023 sind bereits verausgabt. Anträge für dieses Jahr können nicht mehr eingereicht werden.

Anträge können laufend eingereicht werden. Reichen Sie Ihre Anträge hierfür per Mail ein. Senden Sie diese unter dem Betreff „Lerninfrastrukturprogramm“ an universitaetsprogramme-lehre@rub.de.

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Wir freuen uns auf Ihre Anträge!

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