Auslandsaufenthalte 1


ERASMUS-Förderraten 2018/2019

Für die Festsetzung der ERASMUS-Förderraten für das akademische Jahr 2018/2019 hat sich eine Neuerung ergeben: Erstmals sind nicht die einzelnen Universitäten für die Berechnung der Raten verantwortlich. Stattdessen werden die Raten für das kommende Programmjahr national vom DAAD festgelegt. Auf diese Weise werden Studierende deutschlandweit (in Abhängigkeit vom Zielland) dieselbe finanzielle Förderung erhalten.
Beachten Sie darüber hinaus bitte Änderungen bei der Zuordnung der Teilnahmeländer zu den einzelnen Ländergruppen.