Kansas State University - Bluemont Bell and Dickens Hall


Fulbright: Jahresstipendien für Studienaufenthalte in den USA

Studierende, die sich im akademischen Jahr 2015/16 für einen Studienaufenthalt in den USA interessieren, können sich noch bis zum 25. Juni 2014 im International Office für ein Fulbright-Jahresstipendium bewerben. Der Auslandsaufenthalt sollte der Vertiefung des fachlichen Studiums an Hochschulen in den USA auf dem Niveau der Graduate Studies (Master/PhD) dienen. Bewerben können sich Studierende aller Fachrichtungen, die zum Zeitpunkt des Studienbeginns in den USA im August 2015 entweder den Bachelor abgeschlossen oder in Staatsexamensstudiengängen mindestens 6 Semester studiert haben.

Das Stipendium umfasst u.a. eine anteilige Finanzierung der Lebenshaltungskosten und Studiengebühren mit Stipendien bis zu $ 34.500, eine Kranken-/Unfallversicherung für die Dauer des Stipendienaufenthaltes (Grundversorgung), die Kosten einer ggf. von der Gasthochschule geforderten zusätzlichen Pflichtkrankenversicherung, Übernahme von administrativen Campus-Gebühren an der US-Hochschule (außer Educational Fee), eine Pauschale in Höhe von € 600 in Anerkennung der Kosten für die Sprach- und Eignungstests und der für die Fulbright-Bewerbung notwendigen ärztlichen Untersuchung, die von Visa- und SEVIS-Gebühren befreite Beantragung des Fulbright J-1 Visums sowie die Teilnahme am Vorbereitungsseminar in Berlin.

Zu den Bewerbungsunterlagen gehören ein aussagekräftiges Statement of Proposed Study, ein Personal Statement, ein tabellarischer Lebenslauf auf Englisch, zwei Empfehlungsschreiben von zwei Hochschullehrern, Transcript of Records und soweit vorhanden Hochschulzeugnisse (beides mit Angabe des Notendurchschnitts), Abiturzeugnis.

Für Bewerber, die bereits mehrmonatige Studienzeiten oder studienrelevante Praktikumsaufenthalte in den USA verbracht haben, gilt, dass bei gleicher Qualifikation in der Regel diejenigen Kandidaten bevorzugt werden, die noch keine längeren Aufenthalte in den USA vorweisen können. Diese Regelung gilt nicht für Schulbesuche und Au-Pair-Aufenthalte in den USA.