BEWERBUNGEN UND ZUGANG ZUM STUDIENGANG PSYCHOTHERAPIE

Grundsätzliche Voraussetzung für die Teilnahme am Studiengang Psychotherapie ist ein abgeschlossenes Psychologie-Studium (Diplom bzw. Master). Gewählte Fächer im Bereich der klinischen Psychologie sollten im ausreichenden Maße vorhanden sein und eine Prüfung in klinischer Psychologie mit mindestens der Note „befriedigend" sollte im Rahmen des Masters (bzw. im Diplom im Rahmen des Hauptstudiums) abgelegt worden sein. Es ist durchaus üblich, dass die Bewerbung aus dem noch laufenden Studium erfolgt.

Mit der Zulassung zum weiterbildenden Studiengang Psychotherapie der Ruhr-Universität Bochum erhalten Sie bereits einen Ausbildungs-/Arbeitsplatz in einer ambulanten psychotherapeutischen Einrichtung, in der Sie während des zweiten und dritten Ausbildungsjahres die Ausbildungsteile praktische Tätigkeit II und praktische Ausbildung absolvieren. Mit der Zusage für einen Ausbildungs-/Arbeitsplatz in einer psychiatrischen Einrichtung erfolgt die endgültige Zulassung zum Studiengang. Sie wissen also von vornherein, an welchen Orten und zu welchen Bedingungen Sie in den folgenden drei Jahren tätig sein werden.


Die Bewerbung erfolgt folgendermaßen:

Bewerben können Sie sich        > Hier <       online  

Bewerbungen sind jederzeit möglich. In der Online-Bewerbung werden Sie zu Ihren persönlichen Angaben gefragt und können das Jahr für den gewünschten Ausbildungsbeginn auswählen. Abschließend werden Sie gebeten Ihr Bewerbungsschreiben, Ihren Lebenslauf, Zeugnisse, Bachelor- und ggfs. Masterurkunde, Transcript of Records sowie ggfs. Praktikumszeugnisse als eine zusammengefasste pdf-Datei hochzuladen.

Ausbildungsbeginn ist immer der 1. April.

Die Ausbildungsplätze für den Jahrgang 2024 (Start 1. April 2024) sind leider alle bereits vergeben.

Die Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeut:In nach der “alten Ausbildungs- und Prüfungsordnung“ bieten wir nur noch für Ausbildungsteilnehmer:Innen an, die bis zum 1. April 2024 mit der Ausbildung beginnen.

Bitte bewerben Sie sich mit allen benötigten Bewerbungsunterlagen. Der endgültige Abschluss Ihres Psychologiestudiums muss bis zum 31. März des Jahres, in dem Sie die Ausbildung beginnen, erfolgt sein.


Ab 2025 stellen wir die Weiterbildung, gemäß des am 1. September 2020 in Kraft getretenen Psychotherapeutengesetzes, um.

Falls Sie informiert werden möchten, wie es ab dem Jahr 2025 hinsichtlich der neuen Weiterbildung (oder ggf. alten Ausbildung) bei uns weitergehen wird, melden Sie sich bitte über unsere Online-Bewerbung für den Erhalt weiterer Informationen an! Bitte lassen Sie uns in dem Rahmen (noch) KEINE Bewerbungsunterlagen zukommen, sondern füllen Sie nur die notwendigen Felder aus.


Falls Sie parallel zur Ausbildung eine Promotion anstreben, nehmen Sie bitte ggfs. vorab Kontakt mit uns bzw. den wissenschaftlichen Mitarbeitern auf bzw. merken dies in Ihrer Bewerbung an!