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BAföG

 

Bescheinigung nach § 47 BaföG für Studierende im B.A.-Studiengang

Dass die bei geordnetem Verlauf der Ausbildung bis zum Ende des 4. Fachsemesters üblichen Leistungen vorliegen, kann bescheinigt
werden,

PO 2016, wenn:

•   insgesamt mindestens 36 CP erworben wurden,

•   die beiden Proseminare des gewählten Schwerpunkts erfolgreich absolviert wurden,

•   der Nachweis des Graecums und einer griechischen Lektüreübung vorliegt.