BAföG
Bescheinigung nach § 47 BaföG für Studierende im B.A.-Studiengang
Dass die bei geordnetem Verlauf der Ausbildung bis zum
Ende des 4. Fachsemesters üblichen Leistungen vorliegen,
kann bescheinigt
werden,
PO 2016, wenn:
• insgesamt mindestens 36 CP erworben wurden,
• die beiden Proseminare des gewählten Schwerpunkts erfolgreich absolviert wurden,
• der Nachweis des Graecums und einer griechischen Lektüreübung vorliegt.