Nach den Personalvertretungsgesetzen haben Personalräte starke Rechte: Sie können in sozialen und personellen Angelegenheiten mitbestimmen und haben etwa in Sachen organisatorischen Änderungen von Dienststellen ein Mitwirkungsrecht. Daneben sind sie vor Personalanforderungen anzuhören. Dadurch sind sie frühzeitig informiert und können bei Problemen rechtzeitig Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung ergreifen.

Das ist der Job von Personalräten:

  • Beschaftigte zu informieren
  • Arbeitszeit regeln
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz fordern
  • Beschaftigung sichern
  • Mehr Chancen durch Weiterbildung garantieren
  • Beruf und Familie vereinbaren
  • Willkur bei Personalauswahl und Beforderungen vermeiden
  • Bei Verwaltungsreformen mitreden
  • Personalabbau und Privatisierung abmildern
  • Vor Diskriminierung schutzen