Willkommen
auf der Internetseite der Ethik-Kommission der Ruhr-Universität Bochum. Auf den folgenden Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen zur Antragstellung und zu den gesetzlichen Grundlagen.
Wichtige Neuerung, bitte DRINGEND beachten!! |
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Wie vom Fakultätsrat beschlossen, wird die Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum – Sitz Bochum geschlossen.
Mit der Schließung des Standorts Bochum gehen die Aufgaben der Ethik-Kommission auf die bei der Ärztekammer errichtete Ethik-Kommission Westfalen-Lippe in Münster über.
Das bedeutet für Sie als Antragsteller:
1. die hiesige Ethik-Kommission wird noch an 2 Terminen Neuanträge beraten:
a) 339. Sitzung 12.09.2023 – Deadline ist Dienstag der 29.08.2023, 12 Uhr
b) 340. Sitzung 10.10.2023 – Deadline ist Dienstag der 26.09.2023, 12 Uhr
Alle Vorgänge, die in diesen beiden Sitzungen beraten werden, werden auch von der Ethik-Kommission in Bochum satzungsgemäß bis zum abschließenden Votum bearbeitet und erst dann zusammen mit den anderen bereits laufenden Studien, voraussichtlich zum Jahreswechsel, in die Ethik-Kommission Westfalen-Lippe überführt.
2. ab dem 01.Oktober 2023 über nimmt die Ethik-Kommission Westfalen-Lippe alle NEUANTRÄGE, die für bzw. von ärztliche(n) Mitglieder(n) der Medizinischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum gestellt werden, die gleichzeitig Kammerangehörige der Ärztekammer Westfalen-Lippe sind und nicht an einer Klinik tätig sind, die zum Medizin Campus OWL des Universitätsklinikums der Ruhr-Universität Bochum gehört.
Bitte nutzen Sie folgenden Link: https://www.aekwl.de/fuer-aerzte/ethik-kommission/.
Sie erhalten dort unter der Rubrik „Antragsunterlagen“ alle notwendigen Informationen zur Antragstellung. Die Ethik-Kommission Westfalen-Lippe führt ethikPool als Antragsportal voraussichtlich zu Ende 2023 ein. Bis dahin erfolgt die Einreichung dort per E-Mail. Bitte beachten Sie sorgfältig die Hinweise zur Einreichung auf der Homepage. Bitte beachten Sie auch, dass die Ethik-Kommission Westfalen-Lippe aufgrund der für sie geltenden gesetzlichen Vorgaben keine Forschungsvorhaben zur Beratung annehmen kann, an denen keine ärztlichen Kammerangehörigen aus Westfalen-Lippe beteiligt sind. Zu nicht-ärztlichen Antragstellern siehe Ziffer 3. 3. Alle nicht-ärztlichen Antragsteller, die das Votum einer Ethik-Kommission benötigen, stellen Ihren Antrag bitte ab dem 01.Oktober 2023 bei der Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Ruhr-Universität – Sitz Bad Oeynhausen. Bitte nutzen Sie folgenden Link: https://www.hdz-nrw.de/forschung-lehre/wissenschaftliche-ethikkommission.html Sie finden auch dort die notwendigen Informationen. 4. Alle Änderungen nach Auflagen, die bis zum 30.11.2023 eingehen, werden noch von der hiesigen Ethik-Kommission bis zum abschließenden Votum beraten, erst dann erfolgt der Übergang der jeweiligen Studie zur Ethik-Kommission Westfalen-Lippe in Münster. Bitte beachten Sie, dass Änderungen nach Auflagen, die nach dem 30.11.2023 eingehen, ggf. für Anträge, die nach Berufsordnung gestellt wurden, nicht mehr von der hiesigen Ethik-Kommission beraten werden können. Sollten Sie das Projekt weiter verfolgen wollen, kann dann eine Neuantragstellung bei der Ethik-Kommission Westfalen-Lippe notwendig werden. 5. Amendements (Erweiterungs-/Ergänzungsanträge) bitten wir möglichst bis zum 30.11.2023 bei der hiesigen Ethik-Kommission in Bochum einzureichen. Um den Übergang der Geschäfte zu erleichtern, bitten wir darum, im Dezember 2023 von der Einreichung von Amendements abzusehen. 6. der Übergang aller bereits laufenden Studien erfolgt voraussichtlich zum 01.01.2024. Ab diesem Zeitpunkt können auch Anträge zur Bewertung nachträglicher Änderungen („Amendements“) dort gestellt werden. Der Datenbestand zu laufenden Studien wird an die Ethik-Kommission Westfalen-Lippe übergeben und steht dann auch dort für zukünftige Einreichungen zur Verfügung. Da sich dieser Termin u.U. noch verschieben kann, beachten Sie bitte die aktuellen Bekanntmachungen auf der Homepage oder wenden Sie sich telefonisch an die hiesige Geschäftsstelle: per e-mail ethik@rub.de oder telefonisch 0234 – 7981 6555, wir können Sie dann bezüglich des weiteren Vorgehens beraten. Hier finden Sie diese Meldung als PDF Welche Ethik-Kommission ist zuständig?
Vorsitzender |
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Prof. Dr. rer. nat. Hans-Joachim Trampisch
Stellvertretender Vorsitzender
Prof. Dr. med. Thomas Behrens
Epidemiologie
PD Dr. med. Thorsten Brechmann
Gastroenterologie und Hepatologie
Prof. Dr. med. Anke Reinacher-Schick
Onkologie
Dr. med. Beate Schultheis
Hämatologie / Onkologie
Geschäftsführende Ärztin |
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Christine Uphues-Schnell
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Mittwoch von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Telefon: 0175 2477816
Abgabestopp |
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Abgabestopp ist 14 Tage vor Sitzung 12:00 Uhr.
Neues Online Antragsverfahren |
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Ab sofort werden Anträge auf Beratung nach Berufsrecht bei der Ethik Kommission Bochum ausschließlich nur noch über das ethikPool Online System hier auf dieser Seite entgegengenommen.
Eine Antragstellung in Papierform ist nicht mehr erforderlich.
Die Antragstellung nach dem Arzneimittelgesetz erfolgt weiterhin auch in Schriftform. Die Einreichung der elektronischen Unterlagen bitten wir statt auf einem elektronischen Datenträger über
das ethik-Pool-System vorzunehmen. Der Schriftverkehr erfolgt weiterhin wie gewohnt in Schriftform per Post und gleichzeitig zusätzlich elektronisch über das ethik-Pool-System.
Hier geht es zum Antragsportal
Sekretariat |
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Victor Lantzerath
Telefonische Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 7:30 h bis 12:30 h
e-Mail: ethik@ruhr-uni-bochum.de
Gesundheitscampus 33
44801 Bochum
Tel.: 0234 / 7981 6555
Fax: 0234 / 7981 6556