Bitte melden Sie sich als erstes für das Wintersemester 2020/21 zurück und überweisen Sie vor dem 30. September 2020 den Sozialbeitrag.
Für den Antrag auf Wechsel eines Studienganges/-faches oder die Hinzunahme von Studiengängen/-fächern gehen Sie
- für zulassungsbeschränkte Fächer über das Infoportal Zulassung
- für zulassungsfreie Fächer über die Onlineimmatrikulation
Nach der Onlineimmatrikulation erhalten Sie ein Kontrollblatt und Ihre Immatrikulations-Nummer.
Mit dieser Nummer und Ihrem Geburtsdatum können Sie sich im Infoportal Immatrikulation einloggen, die benötigten Unterlagen hochladen, den Antrag auf Umschreibung freigeben und den Stand Ihrer Umschreibung verfolgen.
Den Link zum Infoportal Zulassung erhalten Sie mit der Bestätigungsmail nach Ihrer Onlineimmatrikulation.
Der Antrag für zulassungsfreie Studiengänge/-fächer ist generell während der Rückmeldefristen, spätestens aber bis zum 30. November 2020 zu stellen und ist nur zulässig, wenn Sie über eine Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel das Abitur) verfügen.
Wenn Sie sich für ein zulassungsbeschränktes Studienfach umschreiben wollen, müssen Sie sich online bis zum 20. August 2020 für das Fach beworben haben. Sollten Sie eine Zulassung erhalten, bekommen Sie auch eine Info zu der Frist, in der Sie sich umschreiben können.
Bitte beachten Sie, dass für zulassungsbeschränkte Studiengänge/-fächer ausschließlich die Fristen gelten, die in Ihrem Zulassungsbescheid angegeben sind.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite