Bitte melden Sie sich als erstes für das Sommersemester 2021 zurück und überweisen Sie vor dem 26. Februar 2021 den Sozialbeitrag.
Für den Antrag auf Wechsel eines Studienganges/-fachs oder die Hinzunahme von Studiengängen/-fächern gehen Sie
für zulassungsbeschränkte Fächer über das Infoportal Zulassung und für zulassungsfreie Fächer über die Onlineimmatrikulation.
Nach der Onlineimmatrikulation erhalten Sie ein Kontrollblatt und Ihre Matrikelnummer.
Mit dieser Nummer und Ihrem Geburtsdatum können Sie sich im Infoportal Immatrikulation einloggen, die benötigten Unterlagen hochladen, den Antrag auf Umschreibung freigeben und den Stand Ihrer Umschreibung verfolgen.
Den Link zum Infoportal Zulassung erhalten Sie mit der Bestätigungsmail nach Ihrer Onlineimmatrikulation.
Der Antrag für zulassungsfreie Studiengänge/-fächer ist generell während der Rückmeldefristen, spätestens aber bis zum 12. April 2021 zu stellen und ist nur zulässig, wenn Sie über eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel das Abitur) verfügen.
Wenn Sie sich für ein zulassungsbeschränktes Studienfach umschreiben wollen, müssen Sie sich online bis zum 15. Januar 2021 für das Fach beworben haben. Sollten Sie eine Zulassung erhalten, bekommen Sie auch eine Info zu der Frist, in der Sie sich umschreiben können.
Bitte beachten Sie, dass für zulassungsbeschränkte Studiengänge/-fächer ausschließlich die Fristen gelten, die in Ihrem Zulassungsbescheid angegeben sind.