Die Trinkwasserversorgung zur I-Reihe ist wiederhergestellt. Daher wird die Wasserausgabe zum 17. Juli 2023 eingestellt. Siehe auch die News zum Thema.
Im Newsportal berichten wir ausführlich zu den Entwicklungen und Maßnahmen.
Die Trinkwasserversorgung zur I-Reihe ist wiederhergestellt. Daher wird die Wasserausgabe zum 17. Juli 2023 eingestellt. Siehe auch die News zum Thema.
Nach den erhöhten Bleimesswerten in der I-Reihe hat die Ruhr-Universität das Trinkwasser in allen Gebäuden des Campus durch ein zertifiziertes Testlabor überprüfen lassen. Alle Werte – auch für die interimsmäßig an eine andere Wasserleitung angeschlossene I-Reihe – lagen deutlich unter dem Bleigrenzwert.
Seit mehreren Jahren läuft eine Sanierung der Trinkwasserzuleitungen zu allen Gebäuden der Ruhr-Universität durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb. Die Zuleitungen zu allen Gebäuden bis auf die Gebäude der I-Reihe wurden bereits erneuert. Die Arbeiten an der I-Reihe laufen seit dem 23. September 2022 und sollen Ende September 2023 abgeschlossen sein. Das Trinkwasser fließt nicht aus den alten Leitungen der I-Reihe in die neuen Leitungen der anderen Gebäudereihen.
Vermutlich ist das Blei aus einer alten Leitung im Versorgungskanal in die I-Reihe gelangt. Seit 23. September 2022 finden Bauarbeiten durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb an der Trinkwasserzuleitung zu den I-Gebäuden statt. Diese sollen Ende September 2023 abgeschlossen sein; dann wird die I-Reihe an eine neue Trinkwasserzuleitung angeschlossen sein. Der alte Leitungsabschnitt, der vermutlich den Bleieintrag verursacht hat, wurde stillgelegt und eine Umgehungsleitung verlegt. Seither liegen die Messwerte im Normbereich.
Betroffen waren die Gebäude IAN, IBN, ICN, IDN, IA, IB, IC und ZGH. Bei neuen Messungen von Mitte Juli 2023 lagen alle Werte wieder im Normbereich.
Im August 2022 fand eine turnusmäßige Kontrolle des Trinkwassers statt. Dabei waren die Werte im Normbereich. Die erhöhten Bleikonzentrationen waren der RUB seit 22. Juni 2023 bekannt. Bei Nachkontrollen Mitte Juli 2023 lagen alle Werte wieder im Normbereich.
Die Ruhr-Universität hat eine Interimslösung für die Gebäude der I-Reihe installiert. Dazu wurde eine Umgehungsleitung verlegt, sodass das Wasser nicht mehr durch den Leitungsabschnitt im Versorgungskanal fließt, der das Problem mutmaßlich verursacht hat. Alle Gebäude der I-Reihe wurden einzeln an diese Umleitung angeschlossen.
Die reguläre Sanierung der Trinkwasserzuleitungen durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb, die seit mehreren Jahren läuft, soll Ende September 2023 abgeschlossen werden. Dann werden die Gebäude der I-Reihe – wie bereits alle anderen Gebäudereihen – an eine neue Trinkwasserzuleitung angeschlossen sein.
Der zulässige Grenzwert für Blei im Trinkwasser beträgt 0,01 Milligramm/Liter. Dieser Wert wurde in der I-Reihe durchschnittlich um das Fünffache überschritten, wobei die Werte in den einzelnen Gebäuden unterschiedlich waren.
An verschiedenen Messpunkten in den Gebäuden wurden folgende Werte (in Milligramm/Liter) gemessen:
Das Gebäude ID wurde prophylaktisch in den Sperrbereich mit aufgenommen. Eine Messung hat in diesem Gebäude aber keine Überschreitung des Grenzwerts ergeben.
Nachdem alle Gebäude an eine Ersatzwasserleitung angeschlossen wurden, lagen die Werte bei Nachbeprobungen wieder im Normbereich. In vielen Proben war der Bleigehalt dennoch unter der Nachweisgrenze. Durchgängig lagen die Werte deutlich unter dem Grenzwert.
Blei-Messwerte von 0 Milligramm/Liter im Trinkwasser sind nicht zu erwarten, da Trinkwasser so wie auch Mineralwässer durch Bleieintragungen (zum Beispiel durch das Sickern durch Gesteinsschichten) immer geringe Mengen an Blei beinhaltet. In vielen Proben war der Bleigehalt dennoch unter der Nachweisgrenze. Durchgängig lagen die Werte deutlich unter dem Grenzwert.
Siehe dazu auch das Experteninterview im Newsportal.
Wasserproben wurden in folgenden Gebäuden entnommen: Q-West, MZ, UV, SSC, Audimax, Beckmannshof, UB, HZO, FNO, UV, SH, GA, GB, GD, MA, Caspo, Mensa, UniKids, Kita, ZKF 1, ZKF 2, Tierhaltung Medizin sowie an zehn Stellen im Versorgungskanal, darunter die Zuleitungen zur N-Reihe. Die Messwerte lagen deutlich unter dem Grenzwert.
In diesem Leitungsabschnitt gab es mit Rost befallene Rohre, sodass – unabhängig von den Bleiwerten in der I-Reihe – Arbeiten an der Trinkwasserzufuhr zur Zentralachse nötig waren.
Nein, einen solchen Zusammenhang gibt es nicht. Zwischen den Wasserkreisläufen dieser Bereiche gibt es keine Verbindung. Weitere Details zur Situation in der Kita Lennershof finden Sie auf den Seiten des Akafös.
Die Trinkwasserverordnung schreibt eine regelmäßige Kontrolle des Trinkwassers vor. Die erhöhten Bleikonzentrationen wurden bei einer solchen turnusmäßigen Kontrolle entdeckt.
Nein, die Ruhr-Universität führt mehr Kontrollen durch, als von der Trinkwasserverordnung vorgeschrieben sind. Die erhöhten Werte sind im Rahmen dieser turnusmäßigen Kontrollen aufgefallen.
Seit dem 26. Juni 2023 wurden durch die Betriebsmedizin der Ruhr-Universität 35 Blei-Biomonitoring-Untersuchungen bei besonders vulnerablen Beschäftigten in der I-Reihe durchgeführt (Schwangere, Stillende und Frauen mit aktuellem Kinderwunsch). Alle Tests waren unauffällig (kein Hinweis auf eine erhöhte Bleiaufnahme).
Die erhöhten Bleiwerte im Trinkwasser in der I-Reihe waren seit dem 22. Juni 2023 bekannt. Seit wann genau die erhöhte Belastung bestand, lässt sich nachträglich nicht bestimmen. Die letzte Probenentnahme hatte im August 2022 stattgefunden; hier waren die Werte im Normbereich. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Belastung über einen längeren Zeitraum bestand, ist gering. Die wahrscheinlichste Hypothese ist, dass der Bleieintrag bei Bauarbeiten an der Wasserzuleitung zu den I-Gebäuden erfolgt ist.
Erste Ergebnisse von Blei-Biomonitoring-Tests haben keine Hinweise auf eine erhöhte Bleiaufnahme ergeben (siehe FAQ „Wann liegen die Ergebnisse der Bluttests vor?“).
Der zulässige Grenzwert für Blei im Trinkwasser beträgt 0,01 Milligramm/Liter. Dieser Wert wurde in der I-Reihe durchschnittlich um das Fünffache überschritten, wobei die Werte in den einzelnen Gebäuden unterschiedlich waren (siehe FAQ „Wie hoch waren die gemessenen Bleiwerte?“ für genaue Zahlen). Alle gemessenen Werte lagen deutlich unter dem Bereich, bei dem eine akute Bleivergiftung eintritt.
Laut Umweltbundesamt kann eine Gefährdung durch die Aufnahme von Blei über einen längeren Zeitraum vor allem für Stillende, Schwangere, Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder sowie für Frauen bestehen, die später schwanger werden. Daher bietet die Stabsstelle Arbeitsmedizin Schwangeren, Stillenden und Frauen mit aktuellem Kinderwunsch eine Biomonitoring-Untersuchung auf Blei im Blut an.
Bei Fragen zur Gesundheit wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz oder die Stabsstelle Arbeitsmedizin unter arbeitssicherheit@rub.de und betriebsarzt@rub.de.
Für Stillende, Schwangere und Frauen mit aktuellem Kinderwunsch, die regelmäßig vor Ort in der I-Reihe arbeiten beziehungsweise in den letzten Monaten gearbeitet haben, bietet die Stabsstelle Arbeitsmedizin weiterhin die Bestimmung des Bleibiomonitoring-Wertes im Blut an. Termine zur Blutentnahme können telefonisch montags bis donnerstags 8 bis 14 Uhr, freitags 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0234 32 24400 vereinbart werden.
Bei Stillenden, Schwangeren, Säuglingen und Kindern bis sechs Jahren ist besondere Vorsicht geboten. Bei Fragen zur Gesundheit wenden Sie sich an die Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz oder die Stabsstelle Arbeitsmedizin unter arbeitssicherheit@rub.de und betriebsarzt@rub.de.
Die Trinkwasserversorgung der I-Reihe ist wiederhergestellt. Es gelten keine Einschränkungen mehr für die Nutzung des Trinkwassers.
Es gibt verschiedene Arten von Wasserfiltern, die auf unterschiedlichen Funktionsprinzipen basieren. Manche Hersteller geben an, Blei aus dem Wasser herausfiltern zu können. Ob und wenn ja wie gut einzelne Filter das leisten können, lässt sich nicht allgemein beurteilen. Daher empfiehlt die Ruhr-Universität, sich in den betroffenen Gebäuden nicht auf den Einsatz von Wasserfiltern zu verlassen.
Laut Trinkwasserverordnung darf für das Spülen von Geschirr nur Wasser der Kategorie 1 verwendet werden, also Trinkwasser. Das Wasser in der I-Reihe entspricht aktuell nicht dieser Kategorie. Daher darf in den betroffenen Gebäuden Geschirr weder von Hand noch mit der Geschirrspülmaschine gespült werden.
Die Gebäude können weiter genutzt werden. Es gelten die folgenden Einschränkungen:
Von Händewaschen und Toilettenspülung geht keine Gefahr aus.
Nein, das Abkochen hat keine Wirkung auf den Bleigehalt des Wassers.
Die Labore können weiter genutzt werden. Augenduschen sollten vorsichtshalber durch Augenspülflaschen ersetzt werden. Diese sind im Chemikalienlager vorrätig und können dort abgeholt werden. Körpernotduschen können in Betrieb bleiben.
Nein, die Geräte müssen nicht entsorgt werden. Blei lagert sich nicht schnell ab.
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