Alle Regeln, die bei einem positiven Test zu befolgen sind, finden sich hier.
Maßnahmen bei Erkrankung, Kontakt mit einer erkrankten Person oder nach einem Auslandsaufenthalt finden Beschäftigte auf der Serviceseite Corona im Serviceportal.
Zum Sommersemester 2022 geht die RUB im Lehrbetrieb und auch an jedem einzelnen Arbeitsplatz zu mehr Präsenz über. Doch auch weiterhin reagiert sie auf den Verlauf der Pandemie und die Vorgaben der Politik und nimmt entsprechende Anpassungen und Veränderungen vor, falls die Lage es erfordert. Wichtige allgemeine Fragen und Antworten werden hier gesammelt. Detailregelungen, Informationen und Formulare werden darüber hinaus im Serviceportal bereitgestellt.
Alle Regeln, die bei einem positiven Test zu befolgen sind, finden sich hier.
Maßnahmen bei Erkrankung, Kontakt mit einer erkrankten Person oder nach einem Auslandsaufenthalt finden Beschäftigte auf der Serviceseite Corona im Serviceportal.
Zur Eindämmung der Coronapandemie sollen an der RUB durch anlasslose Coronaschnelltests Covid-19-ansteckende Personen ohne Krankheitssymptome identifiziert werden, damit sich diese isolieren können und die Weitergabe des Coronavirus unterbunden wird.
Zu beachten ist, dass Coronatests Momentaufnahmen darstellen. Ein negatives Testergebnis besagt, dass die getestete Person derzeit und wahrscheinlich auch in den nächsten Stunden nicht ansteckend ist oder sein wird.
Alle RUB-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter können weiterhin bis zu zwei Corona-Selbsttests pro Woche erhalten. Auch vollständig Geimpfte oder von einer Covid-19-Erkrankung genesene Beschäftigte können dieses Angebot nutzen. Die Corona-Selbsttests sollen zuhause durchgeführt werden.
An der RUB werden derzeit Corona-Selbsttests von drei verschiedenen Herstellern eingesetzt. Hier finden Sie die Beschreibungen zur Durchführung und Auswertung dieser Tests.
Informationen zur Durchführung und Auswertung der einzelnen Tests finden Sie hier:
Die Ausgabe der Testkits erfolgt über die einzelnen Organisationseinheiten (Dekanate, Dezernate, etc.). Informationen zur Verteilung finden sich im Serviceportal.
Für Fragen zur Testdurchführung, Auswertung und Maßnahmen: betriebsarzt@rub.de
Die Durchführung der Selbsttests ist nicht verpflichtend, eine umfangreiche Teilnahme würde jedoch an der RUB ein Mehr an Infektionsschutz bedeuten.
Ein positives Schnelltest-Ergebnis soll immer durch einen PCR-Coronatest überprüft werden oder mindestens durch einen Antigen-Schnelltest (sofern ein PCR-Test aus Kapazitätsgründen nicht möglich).
Hierzu ist der Hausarzt oder das örtliche Gesundheitsamt anzusprechen. Bis das Ergebnis des Kontrolltests vorliegt, dürfen Einrichtungen und der Campus der RUB nicht betreten werden. Sofern die Testkontrolle negativ ausfallen sollte, der Selbsttests also falsch-positiv war und keine Ansteckungsfähigkeit für Covid-19 vorliegt, entfällt das Betretungsverbot.
Wenn eine Covid-19-Ansteckungsfähigkeit durch den Kontrolltest bestätigt würde (Test positiv), wäre eine häusliche Quarantäne gemäß Quarantäneverordnung NRW einzuhalten.
An der RUB gibt es ein Testzentrum des Anbieters Praevencio GmbH für den kostenlosen Bürgertest.
Es befindet sich am Studierenden-Service-Center (SSC) auf der Straßenebene an der Parkhausausfahrt und ist von Montag bis Freitag jeweils von 7.30 bis 18 Uhr geöffnet.
Das LWL-Universitätsklinikum Bochum bietet für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bochum eine Telefon-Hotline an, um mithilfe von entlastenden Gesprächen psychische Krisen zu bewältigen. Die Corona-Hotline ist montags bis freitags zwischen 8 Uhr und 16 Uhr unter 0234 50774567 zu erreichen.