Ab sofort informieren wir zum Thema Selbsttests auf einer eigenen Seite.
Der Betrieb an der RUB läuft auch im Sommersemester 2021 unter Covid 19-Bedingungen. Es wird als flexibles Hybridsemester gestaltet. Die RUB wird jedoch auf den Verlauf der Pandemie und die Vorgaben der Politik reagieren und entsprechende Anpassungen und Veränderungen vornehmen. Homeoffice für Beschäftigte und Online-Lehre bleiben aber vorerst der Regelfall.
Wichtige allgemeine Fragen und Antworten werden hier gesammelt. Detailregelungen, Informationen und Formulare werden darüber hinaus im Serviceportal bereitgestellt.
(Stand: 24. März 2021)
Am 29. Oktober 2020 wurde die Maskenpflicht erweitert und besteht nicht mehr nur in den Gebäuden, sondern auch draußen auf dem gesamten Campus. Seit dem 25. Januar 2021 sind nur noch medizinische Masken und FFP-2-Masken erlaubt. Für Details siehe die FAQ vom 28. Januar 2021 und das Serviceportal.
Alle Beschäftigten können seit dem 1. August 2020 mobile und Vorort-Arbeit kombinieren. Seit dem 14. Dezember 2020 gilt, dass Homeoffice die Regel sein sollte, wann immer möglich. Beschäftige, die lieber auf dem Campus arbeiten möchten und sichere Anfahrtswege nutzen können, können bei Einzelbelegung auch im Büro arbeiten. Dienstbesprechungen und Gremiensitzungen sollten, wenn möglich, nicht in Präsenz, sondern digital durchgeführt werden.
Das Sommersemester 2021 möchte die RUB als Flexibles Hybridsemester gestalten: „Flexibel“, weil die RUB jeweils auf den Verlauf der Pandemie reagieren und dementsprechend Anpassungen und Veränderungen vornehmen werden. „Hybrid“, weil die RUB neben Online- auch Präsenzveranstaltungen anbieten möchte. Überdies ist geplant, – falls sich die Lage verbessert – mit einigen ausgewählten Veranstaltungen auf den Campus zurückzukehren.
Ab 16. Dezember 2020 wurden alle Lernorte geschlossen – das gilt für die Lernorte auf dem Campus, zum Beispiel in der Universitätsbibliothek (UB) und in der SSC-Cafeteria, sowie für die Lernarbeitsplätze im Blue Square in der Bochumer Innenstadt. Neben dem seit Anfang April 2020 stark ausgeweiteten elektronischen Angebot bieten die UB und einzelne Fachbibliotheken weiterhin ihre Scan- und Ausleihservices nach Vorbestellung von Printmedien an.
Internationale und nationale Exkursionen können bis zum Ende der Vorlesungszeit am 23. Juli 2021 nicht stattfinden. Bei Verbesserung der Lage und dem Vorhandensein einer geeigneten Teststrategie könnten inländische Exkursionen anschließend wieder möglich werden. Die RUB kommt für keinerlei Stornierungskosten auf. Angebote müssen so geplant werden, dass kostenlose Stornierungen möglich sind oder das Risiko von den Fakultäten getragen wird.
Die aktuellen Regelungen zu Dienst- und Forschungsreisen stehen auf einem Merkblatt im Serviceportal.
Ab sofort informieren wir zum Thema Selbsttests auf einer eigenen Seite.
In allen öffentlichen Bereichen innerhalb der Gebäude der RUB besteht seit dem 1. Juli 2020 die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes. Entsprechende Schilder an den Gebäudeeingängen weisen darauf hin.
Seit dem 30. Oktober 2020 gilt die Maskenpflicht auf dem gesamten Campus, auch draußen. Auf allen Verkehrsflächen innerhalb der Gebäude und in Gemeinschaftseinrichtungen (Toiletten, Teeküchen und so weiter) ist ein Mund-Nase-Schutz zu tragen.
Zum 25. Januar 2021 wurde die Maskenpflicht auf dem Campus an die Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes angepasst. Die neuen Regeln gelten voraussichtlich bis zunächst 30. Juni 2021.
Wie auch sonst überall in Deutschland, dürfen auf dem RUB-Campus keine Stoffmasken oder Schals mehr getragen werden, sondern nur noch die sogenannten medizinischen Masken und die FFP-2-Masken. Für RUB-Mitglieder, die auf dem Campus arbeiten müssen, stellt die RUB entsprechende Masken zur Verfügung. Alles Weitere zu diesem Thema, auch zur Verteilung der Masken, steht im Serviceportal.
Aufgrund der verschärften Lockdown-Regelungen muss die Mensa mindestens bis auf Weiteres geschlossen bleiben. Das Akafö informiert über sein To-Go-Angebot auf seiner Webseite.
Nein, der Botanische Garten bleibt bis auf Weiteres für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Alle weiteren Details stehen auf den Internetseiten des Gartens.
Weil die Hochschulleitung im Vergleich zum März 2020 inzwischen sehr viel gelernt hat und nun besser weiß, wie sie unter größtmöglichem Infektionsschutz den Betrieb der Universität aufrechterhalten kann. Die Hochschulleitung appelliert jedoch dringend an alle Vorgesetzten in Wissenschaft und Verwaltung, ihren Mitarbeitern wo immer machbar Homeoffice zu ermöglichen.
Seit Anfang November 2020 finden keine Sportkurse mehr in Präsenz statt. Das Team des Hochschulsports bietet digitale Alternativen an.
Durch eine Mund-Nase-Bedeckung können infektiöse Tröpfchen, die man zum Beispiel beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko einer Covid-19-Infektion kann nach einer aktuellen Studie um bis zu 70 Prozent verringert werden, wenn die Kontaktpersonen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Dieses gilt jedoch nicht für Atemschutzmasken mit Ausatemventil, da hier die Ausatemluft durch das Ventil ungefiltert und sogar im direkten Strahl auf andere Personen trifft. Daher sind zur Vermeidung von Covid-19-Infektionen Atemschutzmasken mit Ausatemventil nicht geeignet und sollten nicht getragen werden. Mehr zum Thema im Serviceportal.
Die RUB ist laut Corona-Schutz-Verordnung des Landes NRW dafür verantwortlich, alle Kontakte in ihren Gebäuden zu dokumentieren, damit das Gesundheitsamt im Fall einer Covid-19-Erkrankung die Kontaktpersonen des oder der Infizierten ermitteln kann. Daher ist es aktuell leider nicht möglich, öffentliche Sitzgelegenheiten in den Gebäuden der RUB als Lernort zu nutzen. Wir arbeiten jedoch an Konzepten, um bestimmte Bereiche des Campus als Lernort nutzbar zu machen. Bitte beachten Sie, dass Ansammlungen von Personen in Fluren und öffentlichen Bereichen aufgrund der Nicht-Rückverfolgbarkeit weiterhin untersagt sind! Studierende können die Gebäude der RUB nur aus triftigem Grund (zum Beispiel Präsenzveranstaltungen, Prüfungen, Bibliothekstermine, Beratungstermine) besuchen. Bei allen Lehrveranstaltungen, Besprechungen und so weiter muss die jeweils verantwortliche beziehungsweise einladende Person sicherstellen, dass die Kontakte dokumentiert werden. Weitere Informationen.
Auch für Besucherinnen und Besucher der RUB gelten besondere Regeln, die allen Mitgliedern der RUB als PDF zur Verfügung gestellt werden.
Seit dem 1. Juli 2020 sind die meisten Gebäude wieder über alle Eingänge und innerhalb der üblichen gebäudespezifischen Öffnungszeiten zu erreichen. Details dazu finden Sie im Serviceportal.
Das LWL-Universitätsklinikum Bochum bietet für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bochum eine Telefon-Hotline an, um mithilfe von entlastenden Gesprächen psychische Krisen zu bewältigen. Die Corona-Hotline ist montags bis freitags zwischen 8 Uhr und 16 Uhr unter 0234 50774567 zu erreichen.
Außerdem bietet das RUB-Forschungs- und Behandlungszentrum für psychische Gesundheit eine anonyme Hotline für RUB-Angehörige und Bochumer Bürgerinnen und Bürger an, die aufgrund der aktuellen Coronakrise unter psychischem oder innerfamiliärem Stress leiden.
Die RUB hat einen Krisenstab eingerichtet. Er stimmt mit den zuständigen Behörden ab, welche Maßnahmen getroffen werden müssen. Im Krisenstab sind die Hochschulleitung, die Studierenden- und die Personalverwaltung, die Organisations- und Personalentwicklung, der betriebsärztliche Dienst, die Stabsstelle Arbeitssicherheit, IT-Services und die Hochschulkommunikation vertreten.